Wie stehen sie einer Senkung der 5% Hürde auf 3% gegenüber, und was halten sie von der Einführung einer "Ersatzstimme", für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert?
Sehr geehrter Herr Wiedemann,
Gemäß Art. 20 Abs.2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird von selbigem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Insbesondere auch Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien sind wichtige Keime unseres demokratischen Rechtsstaats. Angesichts dessen halte ich die 5% Sperrklausel auf Bundes- wie auf Landesebene für unverhältnismäßig und demokratieschädlich, denn sie macht es kleinen Parteien effektiv unmöglich sich in Politik und Gesellschaft zu etablieren. Diese Beschneidung eines so fundamentalen Bürgerrechts schadet dem politischen Wettbewerb, fördert Politikverdrossenheit und rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Diese Situation wurde jüngst durch Streichung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht der Ampelregierung weiter verschärft. Nicht zuletzt deshalb würde mich ihre Postion zu Sperrklausel und Ersatzstimme interessieren und ob sie ich in der kommenden Legislaturperiode für ein demokratischeres Bayern einsetzen werden.