Frage an Georg Reitsberger von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Reitsberger,
wir sind Mutterkuhhalter und durften bis vor zwei Jahren unsere Schlachttiere auf der Weide schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür inkl. Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht habe.
Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschuss in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, da durch einen hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.
Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes. Wer das nicht will, kann seine Tiere nicht mehr vermarkten.
Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.
Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Baden-Württemberg bisher nicht untersagt worden - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Also ein typisch bayerischer Alleingang?
Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Können Sie etwas tun, um den bayerischen Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch