Frage an Georg Nelius von Tilman K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Aus welchen Gründen ist bisher, obwohl sich Ihre Partei nun doch schon eine nennenswerte Zeit in der Regierungsverantwortung befindet, die als Voraussetzung für das Radfahren vorgeschriebene Mindestbreite von Waldwegen immer noch nicht aus dem Landesforstrecht (LFR) gestrichen worden.
Im Falle des weiteren Verbleibes der Regelung im LFR frage ich Sie nach dem Sinn dieser Regelung aus der Sicht der Alltagspraxis. Wie mißt man die 2 Meter, wie weiß man, daß der Weg nicht an späterer Stelle schmaler wird etc.?
Wie soll in einem solchen Fall überhaupt diese Regelung durchgesetzt werden? D.h.insbesondere, wie sollen und könn(t)en Sie die Justitiabilität des Maßstabes "2m" erklären?
Denn z.B. mit dem mir vor vielen Jahren vom Fachministerium nahegelegten Maßstab "Augenmaß" würde ich mich, wäre ich die für ein OWi-Verfahren zuständige Behörde, im Falle dessen, daß solch ein Fall widerspruchs- oder letztendlich klagegegenständlich würde, nicht vor Gericht wagen.