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Georg-Ludwig von Breitenbuch
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Frage von Artem N. •

Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?

Sehr geehrter Herr v. Breitenbuch,

wie Sie sicher wissen, adoptieren verarmte Adelige für Geld Bürgerliche, die zweifelhaften Tätigkeiten nachgehen. Diese gelten als "nichtadelige Namensträger" und der Zugang zum Adel wird ihnen verwehrt, aber viele Nichtwisser halten diese Personen für adelig, was ein schlechtes Licht auf den echten Adel wirft.

Aktuell entscheidet der Deutsche Adelsrechtsausschuss, in welchen Fällen eine nicht im Mannesstamme von einem Adeligen abstammende Person ausnahmsweise als adelig anzusehen ist.

Wie stehen Sie dazu, §109 WRV teilweise auszusetzen, adelige Namen und Titel wieder unter rechtlichen Schutz zu stellen, diese nichtadeligen Namensträgern zu entziehen, den Adelsrechtsausschuss zu einem offiziellen Organ zu machen und Nobilitierungen durch Chefs ehemals regierender Häuser, oder alternativ auf Beschluss des Bundespräsidenten, ausschließlich als echte Auszeichnung für besondere Leistungen, ohne jegliche Privilegien, zuzulassen?

MfG
A. N.

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Antwort von
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Die Rückkehr zum Adel halte ich für falsch, er kam aus einer anderen Zeit und hat in bürgerlicher Epoche seit 1918 als Namensbestandteil überdauert. Die Traditionen in den Familien können in der persönlichen Freiheit unseres Landes hochgehalten werden, eine gewisse Aufmerksamkeit in der Gesellschaft ist bis heute im Guten wie im Schlechten vorhanden. Die Familien müssen sich selbst vor Mißbrauch ihrer Namen schützen, die Transparenz im Internet hilft dabei. Daraus eine öffentliche Aufgabe zu machen oder neuen Adel und Ehrung zu begründen halte ich für überholt. 

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