Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Lutz G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
wenn man über eine Sache gemeinsam spricht, ist es von Wichtigkeit, die Sprache auch zu verstehen. Wie definieren Sie den Begriff "Sanktion" in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII? Wie wirken Sanktionen, aus Ihrer Sicht auf Betroffene? Aus den Umständen, dass Sanktionen ein unverfügbar zustehendes Existenzminimum entgegen der Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und vom 18.07.2012 als Menschenrecht zustehend das Menschenrecht beschneiden, möchte ich von Ihnen wissen, welchen Stellenwert Sie den "unantastbaren Menschenrechten" einräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Große, Kiel