Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Claudia R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
bei der Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition von Inge Hannemann (Abschaffung von Sanktionen)haben sie sich folgendermaßen geäußert:
Erwerbslose können nur durch Strafen »zur Mitwirkung veranlaßt werden«. Auch müsse man dem Leistungsmißbrauch vorbeugen.
Dürfen wir Bürger dann die Abgeordneten und Minister des Bundestages ab sofort auch mit Strafen und Zwangsgeldern belegen, wenn Sie Ihre Mitwirkung und Hilfe in Notlagen, den Betroffenen verweigern und Ihre Sorgen, Nöte und Anliegen nicht sach- und fachgerecht in angemessener Zeit bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter
Sehr geehrte Frau Rauter,
bei der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses am 17.3. im Deutschen Bundestag habe ich weder das Wort Strafen, noch das Wort Leistungsmißbrauch erwähnt, wie Sie behaupten.
Dafür habe ich die Aufnahme der Anhörung geprüft.
Es würde auch nicht meiner Auffassung entsprechen, denn Sanktionen und Strafen sind verschiedene Dinge.
MfG
Gabriele Lösekrug-Möller MdB