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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Björn T. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Björn T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
wenn Staatshilfen an Banken und Unternehmen fließen, dürfen Bürger wie zum Beispiel geprellte Anleger die Akten der amtlichen Finanzaufsicht einsehen. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Die bayerische Landesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beschneiden lassen. Zufall? Besonders viele bayerische Unternehmen rufen jetzt um Hilfe und wollen Geld vom Staat.
Zum Glück gibt es da ja noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. (BaFin) Die Finanzaufsicht ist nämlich dazu da, die Banken zu kontrollieren. Jeder Bürger kann sich dort grundsätzlich informieren, und einen Blick in die Akten werfen. Dafür gibt es extra ein Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz. Ministerpräsident Horst Seehofer will das Gesetz ändern! Mitten in der Wirtschaftskrise will er die Transparenz abschaffen. Wo Banken und Politiker Fehler machen, das soll in Zukunft niemand erfahren.

Seehofer will brisante Akten geheim halten - die Kontrollberichte der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
In deren Berichten ist zu lesen, was schief lief, wie die Aufsicht, wie Gremien, nicht selten besetzt mit Politikern, wie Banker versagt haben.
Heikle Akten also. In die niemand mehr einsehen soll.
Hierfür wird ja nun eine Gesetzesinitiative kommen. Wie wollen Sie sich dazu verhalten, bzw abstimmen?
Für den Fall das Sie sich nicht an der Verschleierungstaktik der CSU beteiligen wollen, welche Möglichkeiten sehen Sie diese Initiative zu verhinder?
MfG
Björn Toelstede

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Toelstede,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Zu dem Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes haben die SPD Bundestagsfraktion und ich eine eindeutige Position, die auch öffentlich gemacht ist.

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Das gilt ausdrücklich auch für Auskünfte aus dem Bereich Finanzmarktaufsicht.

Diese Informationsrechte will der Bundesrat nun im Rahmen des sogenannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz beschneiden. Den von Bayern vorgeschlagenen Ausschluss des Informationsanspruchs der Bürger gegenüber Behörden der Finanzdienstleistungsaufsicht lehnen wir entschieden ab.

Das Gesetz stellt bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden müssen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behörde haben können. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind umfassend geschützt. Es gibt keinen Grund, den Informationsanspruch der Bürger gegenüber den Behörden der Finanzdienstleistungsaufsicht von vornherein auszuschließen, wie dies sonst nur für die Nachrichtendienste gilt.

Die Finanzmarktkrise und die Schwierigkeiten der Bayerischen Landesbank machen vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich richtig und wichtig ist, für Transparenz und Licht in den Verwaltungsstuben zu sorgen.

So schließe ich mit der festen Überzeugung, dass das Informationsfreiheit der Bürger gegenüber Finanzmarktaufsicht erhalten bleiben muss.

MfG

Gabriele Lösekrug-Möller
Mitglied des Deutschen Bundestages