Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Silvie R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Frau Lösekrug-Möller,
Wir, die Menschenrechtsgruppe des Landschulheims am Solling in Holzminden haben uns mit dem Thema Rechtsextremismus intensiv auseinander gesetzt und sind bei unseren umfangreichen Recherchen auf den Begriff „Hasskriminalität“ gestoßen.
Dabei sind wir auf den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 4.7.08 zur Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf die oben genannte Hasskriminalität aufmerksam geworden.
Wir stehen diesem Gesetzentwurf einheitlich positiv gegenüber und würden gerne wissen, in wie fern sich der Bundestag bis jetzt mit der Materie beschäftigt hat und welche Position Sie bzw. Ihre Partei beziehen.
Natürlich ist uns bewusst, dass Richter schon heute den Aspekt der Hasskriminalität strafverschärfend einbeziehen können. Unserer Meinung nach reicht es nicht, dass Richter dies fakultativ tun können, da dies anscheinend nicht in einem angemessenen Rahmen angewendet wird und es so zu unterschiedlichen Urteilen kommt.
Ferner ist es uns klar, dass man dem Phänomen Rechtsextremismus nicht allein mit dem Strafrecht (Verschärfung durch den Straftatbestand der Hasskriminalität ) beikommen kann.
Dennoch schätzen wir das Abschreckungspotential des Entwurfes bei rechtsradikalen Straftätern hoch ein, da die bestehenden Gesetze bisher diesen Aspekt nur unzureichend abdecken.
Daneben muss natürlich viel in Aufklärung und Bildung investiert werden, doch wenn hier nicht hohe Millionenbeträge in die Hand genommen werden, ist dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt.
Uns ist ebenfalls bekannt, dass das Jugendstrafrecht unter der Prämisse des Erziehens statt Strafens steht. Trotzdem finden wir, dass man den Aspekt der Hasskriminalität auch im Jugendstrafrecht Geltung verschaffen sollte, um potentielle Opfer effektiver schützen zu können. Die aktuelle Tendenz belegt, dass die rechtsradikalen Gewalttäter immer jünger werden.
Wir bitten Sie hiermit um eine Stellungnahme zu den angesprochenen Problemen.
MfG
Stellvertretend für die Menschenrechtsgruppe
Rohr
Sehr geehrte Frau Rohr, liebe Mitglieder der Menschenrechtsgruppe aus Holzminden,
Ich danke Ihnen für Ihre Mail und die Anmerkungen und Positionen. Vor allem Danke ich für Ihr Engagement, das Ihre Mail zum Ausdruck bringt und für den Hinweis für mich auf diesen Sachverhalt.
Ich selbst habe mich in meiner parlamentarischen Arbeit noch nicht mit dem Thema Hasskriminalität beschäftigt. Allerdings war es schon des öfteren Thema in Gesprächsrunden mit Schülern, die den Bundestag besucht haben.
Der von Ihnen angesprochene Bundesrats Gesetzesantrag ist inzwischen in den Bundestag textgleich eingebracht worden und hat die Drucksachen Nummer 16/10123 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/101/1610123.pdf .
Ich habe daraufhin Kontakt mit der AG Rechtsextremismus der SPD Bundestagsfraktion aufgenommen und Ihre Position dort zur Berücksichtigung hinterlegt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine abgestimmte Position der SPD Bundestagsfraktion, denn die nötigen Gespräche finden erst in der letzten Aprilwoche hier im Hause statt.
Ich kann Ihnen aber schon heute sagen, dass die AG Rechtsextremismus, und ich schließe mich dieser Position gerne an, die Strafverschärfung im Bereich Hasskriminalität unterstützt und den angesprochenen Antrag mit kleinen Änderungen zu ihrer Arbeitsgrundlage gemacht hat.
Allerdings muss ich auf eine verständliche Einschränkung hinweisen. Wenn wir eine Strafverschärfung anpeilen, so muss diese unter allen Umständen rechtsfest sein. Dafür sind die angesprochenen Gespräch gedacht, denn die Arbeitsgruppe Recht der SPD Bundestagsfraktion will sich noch mit diesem Entwurf beschäftigen. Wir haben alle nichts von einem neuen Gesetz, das handwerklich eventuell nicht optimal anwendbar ist.
Mein Fazit und Handeln bleibt, auf vielen Gebieten rechtextremistische Tendenzen zu bekämpfen. Vor allem durch Aufklärung, Bildungs- und Schularbeit, durch Offenheit und Akzeptanz jungen Menschen und deren Problemen gegenüber, aber auch über das Strafrecht. Ich werde mich dafür einsetzen, einen rechtsfesten und praktikablen Gesetzentwurf anzustreben, der der Justiz im Bereich der Hasskriminalität mehr Handlungsspielraum einräumt.
Ihre Gabriele Lösekrug-Möller