Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Andreas H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller
Sie sind als Wahlkreiskandidatin der SPD für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welche zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und der ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.
Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftige Volksvertreterin und Abgeordnete des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im Internet veröffentlichen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Andreas Hagedorn
Sehr geehrter Herr Hagedorn,
Sie sprechen ein Thema an, dass schon seit einem halben Jahr für tägliche Mails in meiner Berliner Inbox sorgt. Ich kann deshalb Ihr Interesse verstehen und beantworte Ihre Frage gerne.
Die angesprochene Änderung der StVZO hatte zum Ziel, die Besteuerung der sogenannten Sport Utility Vehicles (SUP) den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Innerhalb kurzer Zeit wurden große Stückzahlen dieser Fahrzeuge verkauft, die, aus Sicht eines Mitgliedes des Umweltausschusses, eine nicht gerade positive Umweltbilanz aufweisen, denn kurz gesagt, sie sind so groß wie ein Kleinbus, verbrauchen erhebliche Mengen an Treibstoff, bieten aber nicht Platz für 9 Personen usw. Vor allem störte den Gesetzgeber, dass diese Fahrzeuge von Steuervorteilen profitierten, die absichtlich für z.B. Campingmobile eingeführt wurden, die nur saisonal genutzt werden.
Die Gesetzesänderung hin zu einer Besteuerung nach Hubraum würde nun aber bedeuten, dass wir jedes Wohnmobil wie ein SUP behandeln. Mit meinen Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion haben wir deshalb am 20. April 2005 einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, der von der Rot/Grünen Mehrheit verabschiedet wurde. Ich habe Ihnen diesen Antrag als Link beigelegt. Mit diesem beschlossenen Antrag unterstützen wir die Initiative der ehemaligen SPD-Landesregierung von NRW zur Fortführung der gewichtsbezogenen Besteuerung von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t. Sobald der Gesetzentwurf von NRW im Bundesrat beschlossen ist, unterstützt die Rot/Grüne Mehrheit im Bundestag diesen und verabschiedet ebenfalls die Gesetzesänderung.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller, MdB