Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Brigitta K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über indigene und in Stämmen lebende Völker
Sehr geehrte/r Frau/Herr,
am Beginn des des zweiten Internationalen Jahrzehnts der indigenen Völker, müssen die indigenen Völker der Welt die traurige Bilanz ziehen, dass bislang erst 17 Staaten das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet haben. Seit siebzehn Jahren sind die Staaten der Erde aufgefordert dieses Abkommen zu ratifizieren, das international den Schutz der Menschenrechte indigener Völker gewährleistet.
Die ILO-Konvention Nr. 169 ist bislang das einzige völkerrechtlich verbindliche Regelwerk zum Schutz indigener Völker. Es spielt nicht nur im nationalen Kontext eine wichtige Rolle, weil es Rechte indigener Völker und menschenrechtliche Pflichten der Staaten definiert, sondern es dient auch als Referenzpunkt, um internationale Beziehungen positiv zu gestalten und Leitlinien für eine außenwirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit festzulegen.
Bei einer Fortsetzung des derzeitigen Trends wird, so schätzt das rennomierte "World Watch Institute" bis zur Mitte des Jahrhunderts die Hälfte aller heute existierenden indigenen Völker nicht mehr existieren. Die Zukunft indigener Völker und Gemeinschaften ist vor allem eine Frage der Durchsetzbarkeit universeller Menschenrechte und geht damit die ganze internationale Gemeinschaft an.
Jeder Staat, der die ILO-Konvention 169 ratifiziert, stärkt die Rechte indigener Völker.. Deshalb appeliere ich an Sie, sich bei Ihrer Fraktion für eine Unterzeichnung des ILO-Übereinkommens Nr. 169 bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode einzusetzen.
Bitte informieren Sie mich über Ihre weiteren Schritte in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Brigitta Klotz
Sehr geehrte Frau Klotz,
ich danke Ihnen für die Nachfrage zu geschilderten Thema, zu dem ich mich zunächst selbst informieren mußte und Ihnen daher erst heute antworte.
Sie haben Recht, die BR Deutschland hat das ILO Abkommen 169 bisher nicht unterzeichnet und ich muss Ihnen sagen, ich war darüber überrascht und enttäuscht.
Leider muss ich Ihnen, wie im politischen Bereich häufig, eine Antwort geben, die Sie nicht vollends zufrieden stellen wird. Es gibt wirklich gute Gründe, das ILO Abkommen 169 zu unterzeichnen. Doch gibt es in Deutschland auch ernstzunehmende Argumente der Bundesländer dagegen und unser Föderalismus verlangt, diese zu akzeptieren. So stimmen auf Bundesebene z.B. das Außenministerium, das Entwicklungshilfe- und Verteidigungsministerium, wie auch die SPD Bundestagsfraktion und ich dafür, das Abkommen zu ratifizieren. Das Innenministerium wie auch die genannten Bundesländer sind dagegen. Bisher ist auf diesem Gebiet kein Ausgleich gefunden worden. Walter Riester, MdB der SPD ist persönlich seit Jahren darum stark bemüht.
Für Sie sicher nicht zufriedenstellend, aber abschließend möchte ich doch feststellen, dass auch ohne ILO 169 es in Deutschland einen guten Minderheitenschutz gibt und betroffene Angehörige z.B. von indigen lebenden Völker andere Wege haben, Ihre kulturelle Identität in Deutschland, so gut wie es außerhalb ihrer Heimat geht, zu pflegen. Ich persönlich werde dieses Thema jedenfalls interessiert verfolgen und gerne daran mitwirken, dass die BR Deutschland in den kommenden Jahren auch diese ILO mit zeichnet.
Gabriele Lösekrug-Möller, MdB