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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Stefan E. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Stefan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

am 29./30.8. wurden Sie am "Tag der offenen Tür im BAMS" u.a. von Inge Hannemann auf die Sanktionspraxis der Jobcenter angesprochen. In diesem Gespräch ging es auch um Ralph Boes, der seit 60 Tagen im Hungern ist und Sie wurden gefragt, ob es dem Ministerium klar sei, dass nur noch ein Zeitfenster von wenigen Tagen zur Verfügung steht, bis man mit der Situation konfrontiert ist, dass ein Erwerbsloser an Schikanen des Jobcenters öffentlich verreckt ist, nur wenige Meter von hier.

Sie antworteten: “Wir sind uns keiner Unterlassung bewusst.”

Darf das Lebensrecht eines Menschen von seinem staatlichen "Wohlverhalten" abhängen?

Dürfen Sie durch Unterlassen einen Menschen in den Hungertod treiben?

Ralph Boes wurde 100% sanktioniert und die erhaltenen "Essensgutscheine" sind mangels Unterschrift ungültig. Im übrigen verletzen diese "Essensgutscheine" die Würde des Menschen - siehe unser GG Artikel 1. Diese Würde ist UNANTASTBAR.

Das BAMS als staatliche Gewalt muss aber die Würde des Menschen SCHÜTZEN und ACHTEN, das ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt - siehe GG Artikel 1.

Warum unternehmen Sie also nichts, die Würde von Ralph Boes zu schützen und achten und die Sanktionen zurückzunehmen?

Jetzt wissen Sie von dem - von der staatlichen Gewalt - erzwungenen Hungern von Ralph Boes. Im öffentlichen Recht richtet sich der Abwehranspruch gegen staatliche Handlungen. Ein Unterlassen ist hier immer möglich und zumutbar. Der Anspruch wird insbesondere gestützt auf die Abwehrfunktion der Grundrechte im Grundgesetz.

Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein im deutschen Recht jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannter Anspruch zur Wiederherstellung eines Zustandes nach einem öffentlich-rechtlichen Eingriff.

Das auch Gebot der Gerechtigkeit und das Rechtsstaatsprinzip werden durch diese Sanktionspraxis verletzt.

Was unternehmen Sie als Ministerin des Bundestages (staatliche Gewalt) dagegen?

Mit freundlichem Gruß
Stefan Elbel

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