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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Renate S. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Renate S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Frau Rauter vom 24.03.2014, in der sie anführen:

"Es würde auch nicht meiner Auffassung entsprechen, denn Sanktionen und Strafen sind verschiedene Dinge."

In o.g. Sitzung des Petitionssausschusses ging es um das Thema:

"Abschaffung von Sanktionen aus dem SGB II"

Eine Sanktion kann bedeuten: Strafmaßnahme, Billigung, Anerkennung

Im Sozialrecht aber existieren Sanktionen ausschließlich in Form von Leistungskürzungen (z.B. Sperrzeit im Arbeitslosengeld, Sanktionen im Arbeitslosengeld 2) und haben neben der Straf- eine Erziehungs- und Warnfunktion in Bezug auf den Sozialleistungsempfänger.

Es gibt keine "guten Sanktionen" im Sozialrecht, sondern nur Bestrafungen.

Deshalb bitte ich Sie, mir, bzw. den immer wieder sanktionierten Hartz IV-Empängern der BRD den Unterschied zwischen Sanktionen und Strafen, bezogen auf SGB II, unmissverständlich zu erklären.

Des weiteren erlaube ich mir anzumerken, dass hier viele Fragen von Ihnen bis dato unbeantwortet geblieben sind. Mehr Bürgernähe wäre begrüßenswert.

MfG
Renate Spielmeyer

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