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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Peter H. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Peter H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller ,

wie viele Bürger dieses Staates habe ich mit Spannung die Ausschusssitzung zur Petition für die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV verfolgt und kann Ihren Kommentar im Ausschuss nachvollziehen der da heisst : es wird ein Druckmittel benötigt ! Meine Frage wäre nun ( die nicht ausreichend beantwortet wurde ) : Bei einer 10% Sanktion über 3 Monate würde beim derzeitigen Stand von 1 Mio Sanktionen ein Betrag von 118,5 Mio Euro eingespart die , wenn sie nicht durch Gutscheine ( die ja nur KANN + nicht MUSS Gutscheine sind )wieder gekürzt würden dem Haushalt wieder zu Gute kommen . Allerdings vermisse ich bei dieser Berechnung die Gegenanalyse der Kosten die bei Verwaltungskosten/Widerspruch/Klage entstehen und nach meinen Schätzungen das 3fache des eingesparten ergeben dürften . Wie verhältnismässig ist diese Kosten/Nutzen Bewertung für den Steuerzahler der dies alles finanzieren muss ?

Wenn mir noch eine 2te Frage erlaubt wird : Wie sehen sie die Aussage des Bundesverfassungsgerichts Urteil v. 09.10.2010 Randziffer 137 die die Entscheidungen der Regierung als "möglicherweise" verfassungswidrig ausweist ? Zitat : Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.

Dieses STETS würde meines Erachtens eine Kürzung des Existenzminimums negieren zumal es auch nicht mit Gutscheinen als geheilt betrachten kann wenn kulturelle + politische Teilhabe bei Sanktionen unmöglich werden ?

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und würde mich über eine Antwort freuen
Mit freundlichen Grüssen
Peter Hohlen

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Antwort ausstehend von Gabriele Lösekrug-Möller
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