Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Tobias F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
bei der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses bezüglich der Petition von Frau Inge Hannemann, zur Abschaffung von Sanktionen aus dem SGB II, erklärten Sie, dass das BVerfG bereits in mehreren Urteilen die Überzeugung vertrat, Sanktionen wären verfassungskonform. Können Sie hierzu bitte Aktzenzeichen und Datum nennen, denn solche Urteile sind mir bislang nicht bekannt.
Außerdem erklärten Sie, dass Lebensmittelgutscheine als verfassungskonforme Kompensation im Falle einer Sanktion geeignet wären. Bitte erläutern Sie, inwiefern Lebensmittelgutscheine - für die im Übrigen keine Annahmeverpflichtung besteht - geeignet sind, im Falle einer Totalsanktion (100%) die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und auch politischen Leben zu garantieren. Besonders erwartungsvoll sehe ich hierbei Ihrer Erklärung entgegen, wie damit ebenso essentielle Dinge wie Miete, Strom, Telefon oder Versicherungen bezahlt werden können.
Mit freundlichen Grüßen