Portrait von Gabriele Lösekrug-Möller
Gabriele Lösekrug-Möller
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Lösekrug-Möller zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Holger A. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Holger A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Gabriele

Als zukünftig Selbständiger beobachte ich mit Skepsis die Entwicklung des Beschäftigungschancengesetz. Besonders die Pläne zur unbefristeten Fortführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige sehe ich im Detail kritisch.
In Deinem Artikel http://www.gabriele-loesekrug-moeller.de/content/128256.php bist Du darauf leider nicht eingegangen.
Wie steht unsere Fraktion dazu, dass geplant ist die Beiträge in absehbarer Zeit zu vervierfachen und damit Einsteiger und bestehende freiwillig Versicherte zu Aussteigern aus der Versicherung zu machen?
Ich würde mich freuen, wenn wir als Partei der Agenda 2010 die nun selbständigen nicht wieder dem Risiko prekärer Zustände aussetzen.

Grüße
Holger

Portrait von Gabriele Lösekrug-Möller
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ahrens,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Ausgesprochen aktuell ist das Thema in dieser Woche. Gestern fand die Fachanhörung im Arbeitsausschuss dazu statt und am Donnerstag gegen 15 Uhr ist die abschließende Debatte dazu.

Ich kann Ihre Einwände verstehen, muss aber daran erinnern, wer das Gesetz eingebracht hat. Die SPD wird es am Donnerstag ablehnen, auch, weil wir einen eigenen und weiterführenden Antrag zum Thema eingebracht haben, auf den ich Sie gerne hinweisen möchte. Drucksache 17/2321, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702321.pdf und auch hier http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702321.pdf

Wie der DGB hat auch die SPD in der Anhörung am Montag klar gemacht, dass die Regelungen zur freiwilligen Weiterversicherung im Wesentlichen dem bisherigen Recht entsprechen. Wir begrüßen im Reg. Antrag, dass die Antragsfrist auf drei Monate ausgeweitet wurde. Allerdings ist damit noch nicht das Problem der bereits langjährig als selbstständig Tätigen gelöst. Diese wollen wir auch als Berechtigte aufnehmen.

Bei der Einführung der Versicherung hatte es eine kurze Übergangsfrist gegeben, die vorzeitig zurückgenommen wurde. Wie der DGB regen auch wir an,
für langjährig Selbstständige erneut ein begrenztes Zeitfenster für die Begründung der freiwilligen Versicherung zu öffnen. Dabei müssen allerdings die Interessen der Versichertengemeinschaft berücksichtigt werden. Die Einführung einer Mindestkündigungsfrist von fünf Jahren unterstützen wir, weil hierdurch eine ausgewogene Interessenabwägung zwischen der Solidargemeinschaft und den Versicherten hergestellt wird.

Ein Streitpunkt am vergangenen Montag war, dass im § 345b der Beitragssatz für die freiwillige Weiterversicherung geändert wird. Nach meiner Auffassung ist es nachvollziehbar, dass für die Risikogruppe der freiwillig Versicherten ein einigermaßen angemessenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bestehen muss. Klar stellen möchte ich aber, dass jeder eingezahlte Euro gleich viel Wert im Rahmen des Versicherungsschutzes haben muss.

Uns ist die Beitragsanhebung aber zu hoch. Der höhere Beitrag könnte vor allem Geringverdiener von der Mitgliedschaft in der ALV abhalten. Für Gründer wird die Mitgliedschaft im ersten Jahr durch die Halbierung des Beitrages erleichtert. Allerdings führt nach dem aufgeführten Kostentableau die Anhebung des Beitrages zu einer Überkompensation von Einnahmen und Ausgaben. Nach einer Übergangszeit sind die Einnahmen höher als die Ausgaben.

Gemeinsam mit dem DGB regen wir deswegen an, die Halbierung des Beitrags in der Gründungsphase auf 24 Monate zu verlängern und erst nach Ablauf dieser Zeit den vollen Beitrag zu erheben. Dies werden wir in den Reden am Donnerstag auch zum Ausdruck bringen.

Gabriele Lösekrug-Möller
Mitglied des Deutschen Bundestages