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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Jörg N. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Jörg N. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lösekrug- Möller,

Aufgrund der schwerst mehrfach behinderten Tochter meiner Lebenspartnerin ( Angelman-Syndrom, Opitz-C-Syndrom ), habe ich es zu meiner Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderungen zu helfen.
Ich habe beschlossen Budget Assistenz für Menschen mit Behinderung gewerblich anzubieten, und habe auch eine sehr große Resonanz, weil ein Informationsdefizit herrscht.

Ich habe bereits 3 TPB bei den zuständigen Trägern im Namen meiner Kunden eingereicht , weil sie selbst dazu gar nicht in der Lage dazu wären dieses zu machen.

Nun stellt sich bei den Trägern die Auffassung das meine Tätigkeit nicht finanziell abgegolten werden muss! Dieses steht aber konform zur BudgetV § 3 Satz 1 Pkt. 4, in der gesagt wird, das sich Menschen mit Behinderung auch eine externe Beratung " einkaufen " können.

Fakt ist, das Menschen mit Behinderung mich beauftragen ein PB oder ein TPB für sich zu beantragen, und der damit verbundenen Budget- Assistenz, über die Budgetkonferenz hinaus bis zum eigentlichen Verwaltungsakt. Erst wenn der Verwaltungsakt vollzogen ist, erwarte ich meine Entlohnung. Gleichzeitig wird auch schon im Antrag nach § 17 SGB IX, die Regieleistung der Budget Assistenz / Beratung beantragt.

Meine Frage an Sie Frau Lösekrug-Müller lautet:

" Wie sehen Sie die Umsetzung des Persönlichen Budgets in unserer Region, und sind Sie der Auffassung das nur soziale Dienstleister diesen Beratungs und Assistenzauftrag wahrnehmen können? Und wenn ja, warum muss ein Mensch mit Behinderung diese sozialen Dienstleister ansprechen, und wird nicht von den Leistungsträgern selbst über Ihre Möglichkeiten zum Persönlichem Budget informiert?
Letztendlich stellt sich mir auch die Frage wie unsere Politik zu dieser Thematik steht, und wie auch junge Unternehmen die sich der Rechte von Menschen mit Behinderung annehmen, unterstützt und gestärkt werden?"

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich dankend

mit freundlichen Grüssen aus Hameln

J. Nordmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nordmann,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und die wissenswerten Details, die ich schon den zuständigen Personen innerhalb meiner Fraktion zugeleitet habe. Ich finde es sehr interessant, dass sie sich entschlossen haben, Budget Assistenz anzubieten.

Aus der Region Weserbergland habe ich auf Nachfrage ein positives Echo erhalten, was die Umsetzung des persönlichen Budgets angeht. Allerdings habe Sie mit Ihren Kritikpunkten recht, dass es noch viele ungeklärte Details gibt, unter denen Sie derzeit leiden.

In § 17 SGB IX steht, dass die Höhe des Budgets so bemessen sein muss, dass die "erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann". Das ist immer wieder Anlass zum Streit, da Behörden z.T. davon ausgehen, diese Beratung selbst durchführen zu können bzw. die Leistungserbringer (oft Soziale Träger) bieten das im Paket mit an. Deshalb sträuben sich die Kostenträger (Sozialämter und überörtliche Sozialhilfeträger) oft gegen eine gewerbliche Erbringung von Beratungsleistungen, wie sie es versuchen.

Die BudgetVO ergibt leider nichts Konkreteres, als dass die Leistungsträger ihre Stellungnahme zur Zielvereinbarung auch mit dem erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf formulieren müssen. Da steht nichts von "einkaufen", obwohl man es als Beschreibung einer separaten Leistung lesen kann.

Die SPD Bundestagsfraktion mit ihrer Behindertenbeauftragten Silvia Schmidt ist dafür, das auch so zu tun und wir wollen in der kommenden Legislatur eine Klarstellung durchsetzen, damit dem Wunsch- und Wahlrecht noch mehr Kraft verliehen wird und Budgetassistenz nicht allein in der Hand der Sozialverbände liegt. Denn da gibt es einen inhärenten Konflikt zwischen institutionellem Interesse an der Erbringung der Leistung und dem Interesse des Budgetnehmers nach möglichst großer Autonomie.

Zum heutigen Zeitpunkt möchte ich Ihnen sagen, dass sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen müssten, um Ihre Interessen zu bekräftigen und keine Leistung erbringen sollten, wenn von vornherein fest steht, dass es keine Vergütung dafür gibt.

Abschließend möchte Ihnen raten, sich an ForseA http://www.forsea.de/ zu wenden und dort das Problem zu diskutieren und ggf. einen Vorschlag für eine Änderung zu erarbeiten.

Außerdem möchte ich Sie an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Frau Karin Evers-Meyer MdB verweisen http://www.behindertenbeauftragte.de/ , denn es war ein großer politischer Erfolg, diese Position im Range eines Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales durchzusetzen. Dort ist Ihre Anmerkung an der richtigen Stelle und dort kann daraus eine Konkretisierung der BudgetVO erarbeitet werden.

MfG

Gabriele Lösekrug-Möller