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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Andre S. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Andre S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

Sie haben bei dem Gesetztesentwurf zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits viele Bürger eine Petition mitgezeichnet, die gegen dieses Gesetz ist.

Warum wird die Meinung von über 130.000 Wählern ignoriert? Ich habe das Gefühl das es nur darum ging das Gesetz durchzubekommen. Frau von der Leyen hat ihren Willen bekommen, indem sie alle die nicht für das Gesetzt waren in eine Ecke mit Pädophilen gestellt hat.
Wer nicht dafür ist, muss dagegen sein.

Wieso wurde die Auseinandersetzung mit der Petition nach der Sommerpause verschoben? Den Gesetzesbeschluss hätte man genauso gut verschieben können. Besteht jetzt noch eine Chance, dass das Gesetzt geändert wird, wenn sich der Petitionsausschuss damit befasst?

Was mich noch interessieren würde: Wissen sie wie diese Internetsperren funktionieren und wie man sie umgehen kann? Haben sie sich mit der Wirksamkeit befasst?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schaadt,

mit Ihrer Frage bezüglich der Petition "Internetsperren" und des Gesetzentwurfes dazu, den der Bundestag am 2.7. verabschiedet hat, habe ich mich schon in andere Antworten auf Abgeordnetenwatch.de beschäftigt. Auf diese Antworten möchte ich Sie zunächst auch verweisen.

Ich habe als Petitionspolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion selbstverständlich die Zuschriften und Mitzeichnungen zur Petition und dem Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet (Internetsperren) verfolgt. Dass die Verabschiedung des Gesetzes vor dem Abschluss der Zeichnungsfrist der Petition lag, hatte nachvollziehbare Gründe, die z.T. einfach auch formaler Natur sind.

Einerseits wollte der Gesetzgeber schnell auf das Problem der zunehmenden Kinderpornographie im Internet reagieren und die letzten Sitzungswochen des Parlaments vor der Sommerpause und diesem Fall vor den Bundestagswahlen standen an. Das Gesetzgebungsverfahren von Juni auf Ende des Jahres zu verschieben, wäre der Problemlage nicht angemessen gewesen. Andererseits gibt es für öffentliche Petitionen ein gesetzlich verbrieftes Recht der Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen und diese lag terminlich in den letzten Sitzungswochen des Bundestages.

Das Interesse, dass die über 130.000 Mitzeichner ausgedrückt haben ist auch aus zwei anderen Gründen nicht ignoriert worden. Erstens wird die Petition weiter beraten werden, denn sie fällt nicht, wie andere gesetzliche Vorhaben, der Diskontinuität anheim.
Zweitens wurde außerdem der ursprüngliche v.d.Leyen Entwurf, gegen den sich nicht nur die Mitzeichner der Petition sondern auch die SPD Bundestagsfraktion ausgesprochen hatten, erheblich verbessert. So gibt es nun u.a. den Grundsatz Löschen vor Sperren sowie ein festes Gültigkeitsende des Gesetzes in drei Jahren. Dann muss es ein neues Gesetz geben, dann können Erfahrungen der vorrangegangenen Jahre berücksichtigt werden und ein wirksameres Gesetz gezimmert oder auch kein weiteres Gesetz verabschiedet werden. Diese Gesetzesverbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf beruhen gerade auf der Auseinandersetzung mit Erfahrungen von Internetsperren und der öffentlichen Diskussion darüber.

Eine verpflichtende Fehlersuche und Erneuerungspflicht ins Gesetz einzubauen finde ich einen interessanten Vorschlag.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller