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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Jan E. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Jan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

sie haben am 18.06.2009 für den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ gestimmt und in ihrer anschließenden Erklärung ist folgendes zu lesen:

"Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren."

Ihre Meinung und Überzeugung lässt mich ernsthaft grübeln. Ich frage mich zum Beispiel für wie wählbar Sie Politiker halten die "intransparente" und "verfassungsrechtliche unzulässige" Verfahren nachträglich durch ihr Abstimmungsverhalten legalisieren. Wie sehen Sie das? Was glauben sie löst das bei dem Wähler aus der bald wieder zur Urne gebeten wird?

Welche Bedeutung messen Sie dem Grundgesetz noch zu?

Wird es zum allgemeinen Trend das die SPD Gesetze mit beschließt die sie für Verfassungsrechtlich bedenklich hält und darauf spekuliert, dass sie danach sowieso vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden? (Quelle: DIP Seite 13013 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16124.pdf )

mit freundlichen Grüßen,
Jan Ellers

PS: Ich habe Ihre komplette Erklärung gelesen und kenne somit Ihre Meinung zum Gesetz und für wie sinnvoll sie es halten. Ich würde mich also freuen wenn sie zu meinen Fragen direkt Stellung nehmen könnten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ellers,

Das BKA agiert im Rahmen vorhandener Kompetenzen die nicht zur Gesetzgebung des Bundestags gehören. Gerade aufgrund der Rolle, die ich dem Grundgesetz beimesse, handele ich als Abgeordnete verantwortungsvoll, indem wir von vornherein das Gesetz auf eine dreijährige Geltungsdauer beschränkt haben, um die Wirkung, Zielgenauigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.

Wir legalisieren nicht nachträglich "intransparente" und "verfassungsrechtliche unzulässige" Verfahren durch unser Abstimmungsverhalten, sondern haben ein neues Gesetz auf den Weg gebracht das Sachverhalte regelt, die noch nicht gesetzlich geregelt waren. Solch ein Schritt schafft manchmal mehr Bürokratie, aber er schafft vor allem deutlich mehr Transparenz, als wenn das Agieren von Behörden unterhalb einer gesetzlichen Grenze stattfindet.

Nach intensiver Debatte innerhalb unserer Fraktion und ausführliche Beschäftigung mit den Argumenten der Netzgemeinde konnte ich dem überarbeiteten Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich, dass die SPD das Gesetz zu einem Kompromiss verbessern und die Regelung Löschen vor Sperren erreichen konnte, der auch viele Bedenken von Experten berücksichtigt. So die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips Löschen vor Sperren, den Datenschutz und die Kontrolle der BKA-Liste sowie Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener.

Verträge zwischen dem BKA und Netz-Providern halte ich für problematisch. Diese Verträge nun durch eine gesetzliche Regelung abgeschwächt zu haben, halte ich für einen guten Zwischenschritt. Der nächste wird begannen, wenn sich das Gesetz in der Praxis gezeigt hat.

Abschließend möchte ich daran erinnern, warum dieses Gesetzgebungsverfahren überhaupt angestoßen wurde. Das Ziel ist es, Kinderpornografie im Netz zu bekämpfen und Kinder zu schützen. Bei aller technischen Debatte wird dies nach meiner Beobachtung zunehmend übersehen.

Gabriele Lösekrug-Möller