Gabriele Grosse
WASG
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Grosse zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rolf K. •

Frage an Gabriele Grosse von Rolf K. bezüglich Soziale Sicherung

Alg II / Hartz IV - Betroffene

1. Der Pass Orange ist in der Region Stuttgart seit 01.01.2006 nicht mehr im Angebot. Wie stehen sie zu einen Sozialticket im ÖPNV.

2. Wie stehen sie zu den Arbeitsgelegenheiten (1€ Jobs) von Alg II Betroffenen, die nun von der ARGE verstärkt "angeboten" werden, mit dem Hintergrung, dass die Sozialträger bei 100 Stunden Arbeitszeit, 500 € aus der Staatskasse bekommen und nur 150 € der diese Arbeitsgelegenheit ausführt.

3. Was sagen sie zu dem Regelsatz von 345 € für Alg II Betroffene? Wissen sie, wie sich dieser zusammensetzt und von welchen Daten dieser abgeleitet ist?

Antwort von
WASG

Lieber Rolf Klenk,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Ich bin der Meinung, dass ein Sozialticket angesichts der angespannten finanziellen Lage unserer Arbeitslosen und geringverdienenden Mitmenschen sehr wichtig ist. Es ist dieser Bevökerungsgruppe kaum möglich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, ohne dass andere Bedürfnisse nicht eingeschränkt werden müssen. Kulturelle Veranstaltungen oder Freizeitangebote können nicht besucht werden, weil leider diesen Menschen das Geld dafür fehlt. Deshalb ist es für mich sehr wichtig, diesen Pass Orange wieder einzuführen - und nicht nur für die Region Stuttgart, sonden flächendeckend in ganz Baden-Württemberg.

Frage 2

Ich bin gegen diese 1-Euro-Jobs. Dadurch werden immer mehr reguläre Arbeitsplätze vernichtet. Die psychische Belastung unserer Arbeitslosen ist schon genug strapaziert und muss nicht dadurch noch belastet werden, in dem man diesen Menschen für ein halbes Jahr Arbeit zukommen lässt und sie dann wieder in der Schlange in den Arbeitsagenturen sich einreihen dürfen. Ich bin der Meinung, dass auch die Arbeitslosen ein Recht darauf haben, eine Arbeit zu bekommen, von der diese sich und ihre Familien ernähren können.

Immer mehr Betriebe veranlassen trotz hoher Gewinne Massenentlassungen. Dies ist in hohem Maße verantwortungslos. Die Inlandsnachfrage wird dadurch weiter geschwächt. Auch die Betriebe sind darauf aus, 1-Euro-Jobs vergeben zu können. Erste Anträge sind schon gestellt worden. Es gibt gemeinnützige Betriebe, die 80 und noch mehr 1-Euro-Jobber beschäftigen, aber keine regulär bezahlten Arbeitsplätze anbieten. Das kann und darf nicht richtig sein.

In Baden Württembert sind ca. 60.000 1-Euro-Jobs geplant. Die Kosten dafür betragen 790 Mill Euro/Jahr. Davon erhalten Die Träger, die diese Jobs anbieten, 274 Mill Euro. Mit netto 285 Mill Euro können 60.000 reguläre, tariflich bezahlte Arbeitsplätze mit einem Durchschnittsverdienst von 26.000 Euro/Jahr geschaffen werden. Das sind weniger als 12 % der Einnahmen, die aus der von uns vorgeschlagenen Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu erwarten sind. Für diesen geringen Beitrag erhält die Gesellschaft die zusätzliche Wertschöpfung von 60.000 Vollzeitarbeitskräften, die letztendlich wieder Gewinne für die Betriebe erwirtschaften.

Frage 3

Der Regelsatz von 345,-- Euro ist viel zu niedrig und fördert die Armut in unserem Land durch immer mehr Arbeitslose. Ich bin dafür, Hartz IV abzuschaffen. Durch Hartz IV wird der Sozial- und Lohnabbau immer mehr gefördert. Der Regelsatz von 345,-- Euro bedeutet, dass z. B. für Frühstück, Mittag- und Abendessen am Tag 4,23 Euro zur Verfügung stehen. Bei den Preissteigerungen von teilweise über 100 % seit Einführung des Euros kann frisches Obst oder Gemüse ( z. B. 1 Blumenkohl = 2,59 Euro) nicht mehr bezahlt werden. Obst und Gemüse sind aber wichtig für die Gesundheit der Menschen.

Bei der Festlegung des Regelsatzes hat sich der Gesetzgeber auf eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes von 1998 bezogen. Der Regelsatz wurde aus dem Ausgabeverhalten der unteren 20 % der Verbrauchergruppen ausgerechnet. Diese Gruppe umfasst in der Hauptsache Rentner und Rentnerinnen, die über 70 Jahre alt sind. Ihr Ausgabeverhalten kann nicht Maßstab für das Bedürfnisniveau von Erwerbslosen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Grosse