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Gabriele Andretta
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Frage von Torsten S. •

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, nach Art. 18 Abs. 3 Verf ND sind Sie nur an Gesetz und Recht gebunden. Wie werden Sie diese Pflicht betreffs Drs. 18/11498 erfüllen? Mit vorzüglicher Hochachtung

Der GBD hat in der gestrigen Sitzung des federführenden Ausschusses den verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs herauspräperiert. Das deckt sich mit der von mir im Auftrag der GEW vollzogenen Untersuchung, die sich der DGB im Anhörungsverfahren zueigen gemacht hat und die Ihnen von daher vorliegt.
Das wiederkehrend wissentlich und willentlich verfassungswidrige Handeln des Gesetzgebers in Besoldungsgesetzgebungsverfahren der letzten Zeit - es zeigt sich ebenso in der Missachtung der Darlegungen der Wissenschaftlichen Dienste in Thüringen und Schleswig-Holstein - bereitet mir als Staatsbürger und Beamten zunehmend Sorgen; es ist unvereinbar mit Art. 20 Abs. 3 GG. Die mittelbare Geschlechterdiskriminierung von Ehefrauen von Beamten in unteren und mittleren Besoldungsgruppen, die ich in der genannten Untersuchung auf den Seiten 42 ff. in ihrem verfassungswidrigen Gehalt umfassend nachweise, kann darüber hinaus eine Sozialdemokratin im Gefolge August Bebels kaum akzeptieren, denke ich.

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