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Frage von Wilfried N. •

Frage an Gabriele Andretta von Wilfried N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Andretta,

die Sanierung einer Anliegerstraße hat oft erhebliche finanzielle Auswirkungen für die betroffenen Hauseigentümer. Die nachfolgende steuerliche Besonderheit / Ungerechtigkeit (1,2 u. 3 alle wohnen in der selben Anliegerstr.) bei den Straßenausbaubeiträgen kann nur auf den politischen Weg gelöst werden.

1. Für Rentner, Arbeitnehmer sowie Angestellte mit ihrer Selbstgenutzten Immobilie ist KEINE steuerrechtliche Geltendmachung der Straßenausbaubeitragssatzung vorgesehen, trotz staatlicher Empfehlung Vorsorge für das Alter zu treffen.

2. Für das gleiche Objekt kann der Kapitalanleger (Gewerbetreibende, Unternehmer, Wohnungsbaugesellschaften, usw.) die Straßenausbaubeiträge vorteilhaft umlegen oder steuerlich nutzen.

3. Der Eigentümer einer gemischt genutzten Immobilie, bewohnt das Obergeschoss zu eigenen Wohnzwecken. Das Erdgeschoss hat er an einen Architekten vermietet. Der Vermieter darf bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig nutzen (BFH 22.3.94, IX R 52/90, BFH Urt. v. 02.05.1990, Az.: VIII R 198/85 )

Ist das Grundrecht der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG bei öffentlichen Lasten (STRABS) des Grundstücks zwischen den privaten Hauseigentümern und den Inhabern von gewerblich genutzten Grundstücken mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ?
Wollen Sie und Ihre Fraktion diese (STRABS) Ungerechtigkeit in Niedersachsen weiter beibehalten und über die nächste Landtagswahl 2022 fortsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nöhring,
Vielen Dank für Ihre Mail. Das Thema Strassenausbaubeiträge ist für die SPD Landtagsfraktion ein wichtiges Thema, das intensiv diskutiert worden ist. Wie Sie wissen, liegt die Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ einer Erhebung bei den Städten und Gemeinden, und nicht beim Land. Das ist der Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, die seitens der kommunalen Spitzenverbände in diesem Zusammenhang zu recht eingefordert und von meiner Fraktion respektiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta