Frage an Gabriele Andretta von Antonia L. bezüglich Gesundheit
Frau Andretta,
eine wichtige Anschlussfrage
Wie lässt sich der geplante Impfzwang mit dem GG und der Demokratie vereinbaren - Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Würde des Menschen ist unanstastbar, freie Meinungsäusserung...
und Deutschland ist seit 1951 Mitglied der UNESCO. Und wie hier mit Artikel 6 (Einwilligung) der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (beschlossen: Generalkonferenz am 19.Okt 2005) besagt: "(1) jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffenen Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf."
Sehr geehrte Frau L.,
ich verstehe Freiheit nicht als absolute Freiheit, sondern rückgebunden an die Freiheit der anderen. Bezogen auf die Impfpflicht sehe ich meine Freiheit dort begrenzt, wenn es um Rücksichtnahme auf andere Menschen geht. Erst wenn ein gewisser Teil der Bevölkerung geimpft ist (bei Masern 95 Prozent), bietet das auch Menschen Schutz, die selbst nicht geimpft werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta