Frage an Gabriele Andretta von Karsten L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Andretta,
aus Anlaß des Pressestatements von MdB Fritz Güntzler
und den Presseberichten der Rheinischen Post
http://www.presseportal.de/pm/30621/3226543
habe ich folgende Fragen:
Haben sie seitens der SPD mal ermittelt, wie die polizeiliche Dichte im Zuständigkeitsbereich der Polizei Göttingen in der Vergangenheit, seit 1992 (vor erster Polizeireform, 2004 (vor zweiter Polizeireform) war und wie sie aktuell ist?
Haben sie analog auch ermittelt, wie viele Beamte im Streifendienst, also dem Dienst am Bürger, zu den jeweiligen Stichtagen beschäftigt waren?
Aus meiner Wahrnehmung heraus hatte sich weder Rot-Grün (Vergangenheit und Aktuell), noch die nachfolgende Schwarz-Gelbe Koalition für Göttingen um mehr Polizeidichte bemüht.
Wie stehen sie zu den Ausführungen von Herrn Güntzler?
Wie steht die Landesfraktion zu dieser Thematik?
Eine ähnlich lautende Frage habe ich Herrn Güntzler übersandt.
Gruß
Karsten Lipinski
Sehr geehrter Herr Lipinski,
vielen Dank für Ihre Frage zur Situation der Polizei in Göttingen und Niedersachsen. Da Sie sich explizit auf Herrn MdB Güntzler beziehen, der als Reaktion auf die Vorfälle in der Silvesternacht Köln mehr Polizeibeamte in Niedersachsen fordert, darf ich Sie auf die Unterrichtung der Landesregierung zur aktuellen Sicherheitslage in Niedersachsen in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. Januar 2016 hinweisen. Dort werden von Minister Pistorius detailliert Zahlen zu Straftaten von Flüchtlingen und Straftaten, die sich gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte richten, genannt. Diese Zahlen dokumentieren, dass Flüchtlinge keinesfalls in einem unverhältnismäßig hohen Umfang als Tatverdächtige von Straftaten registriert werden. Einen enormen Zuwachs dagegen verzeichnen Fälle, in denen eine rechte Tatmotivation vorliegt.
Neben besonderen Maßnahmen zur Stärkung der Polizeipräsenz ("Landesbereitschaft der Bereitschaftspolizei) werden wir den Weg fortsetzen, die Polizei personell zu stärken, so wie wir dies zuletzt mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 und auch mit dem Haushalt 2016 getan haben. Ihre Wahrnehmung, dass sich Rot-Grün nicht um mehr Polizeidichte bemüht, trifft daher nicht zu. Hierzu die Fakten: Niedersachsen hat aktuell so viele Stellen für die Polizei wie noch nie in der fast siebzigjährigen Geschichte des Landes. Aktuell sind so viele Polizeianwärterinnen und -anwärter in der Ausbildung wie zuletzt Anfang der 1980er Jahre. Allein in diesem Jahr werden über 1000 neue Polizeianwärterinnen und -anwärter eingestellt. Eine so hohe Zahl an Neueinstellungen hat es zuletzt im Jahre 1980 gegeben. Damit kehren wir den von CDU/FDP eingeleiteten Trend zur Stelleneinsparung bei der Polizei um. Die Neben der Personalstärke ist die Polizeiausstattung entscheidend. Hier haben wir im Haushalt zusätzliche Mittel für die Beschaffungen von Führungs- und Einsatzmitteln zur Verfügung gestellt.
Zusammengefasst: Wir haben in Niedersachsen bereits einige Maßnahmen zur Stärkung der Polizei unternommen und werden weiter an Verbesserungen arbeiten. Wenn Herr Güntzler zusätzliche Polizeibeamte für Niedersachsen fordert, dann Wird er dafür Sorge tragen müssen, dass der Bund diese auch finanziert.
Die Zahlen zur Entwicklung der Polizeidichte in Göttingen seit 1992 liegen mir nicht vor, diese können von Ihnen beim Landesstatistikamt angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta MdL
Sehr geehrter Herr Lipinski,
nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Innenministerium beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Frage: Inwieweit sind die jeweiligen unteren und oberen Gefahrenabwehrbehörden
(Kommunen bzw. Kreise) auf ein solches Ereignis im Hinblick auf eine
möglicherweise erforderliche Lagerung von instabilen, gefährlichen Resten
aus einer Havarie (Gefahrgut auf der Strasse) vorbereitet?
Antwort: Brandschutz und Hilfeleistung obliegen den Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Sie haben Einsatzpläne aufzustellen und fort zu schreiben. Den Landkreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Sie haben Einsatzpläne für die Kreisfeuerwehr aufzustellen.
In den Kommunen und Landkreisen werden Einsatz- und Alarmpläne für den Einsatz mit gefährlichen Gütern vorgehalten.
Frage: Sind solche (im Gefahrgutrecht nächstgelegener, geeigneter sicherer Ort
genannt) vorübergehenden Lagermöglichkeiten erfasst, in Notfallpläne
aufgenommen und den ausführenden Organen der Gefahrenabwehr (Feuerwehren)
bekanntgemacht oder ist eine solche Erfassung seitens der
Gefahrenabwehrbehörden geplant?“
Antwort : Ob in den oben genannten Plänen auch Lagerorte für verschiedenste Stoffe aufgenommen sind, kann nicht beurteilt werden, da diese Informationen dem Land nicht vorliegen und die Kommunen nicht verpflichtet sind, uns hier auf dem Laufenden zu halten.
Zwischenlagerung von Gefahrstoffen ist nicht unbedingt Aufgabe der Feuerwehr. Hier wird im Bedarfsfall für die Entsorgung auf Fachfirmen zurückgegriffen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass über den Unfall nach Abschnitt 1.8.5 ADR ein Bericht gefertigt wurde, der die nationalen und internationalen Behörden in die Lage versetzen soll, Erkenntnisse über die sicherheitsrelevante Fortentwicklung der Vorschriften zu gewinnen.
Eine Nachfrage dem für Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ergeben, dass der Unfallbericht nach Abschnitt 1.8.5 vorgelegt worden ist. Es wurden jedoch keine weiteren rechtlichen Maßnahmen für angezeigt erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta, MdL