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Frage von Andreas J. •

Frage an Gabriele Andretta von Andreas J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Abend,
mich würde interessieren inwieweit sie gezielt Studienabbrecher thematisieren?
Bei Abbruch gilt man als "ungelernt".
Da "studienbegleitende" Teilzeitarbeit nicht als "sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen" gelten, ist man nach Behördendefinition nie Tätig gewesen. Nicht nur das man automatisch HARTZ IV bezieher wird man hat auch nie gearbeitet.

Nur weil man nach Behördendefinition nie gearbeitet hat und mangels Nachweiss ebenso keine "Qualifikation" besitzt ist man nicht automatisch mit einem Sekundarstufe I absolventen gleichzusetzen,oder schlimmer noch, da man evtl nicht mehr 18 Jahre alt ist wird man noch als "völlig untauglich" in den Leiharbeitsmarkt genötigt.

Wie gedenken Sie zum einen vernünftige Daten zu gewinnen, bisher gibt es meinens wissens nach überhaupt keine Erhebungen, und zum anderen die Abbrecher einer halbwegs angemessenen Verwendung zuzuführen? Sie z.B. automatisch, als Verwaltungsvorgang, an Weiterbildungsangebote heranzuführen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Janowitz,

vielen Dank für Ihre Mail. Die hohen Studienabbrecherquoten vor allem in den MINT-Fächern rücken im Rahmen der Diskussion um Fachkräftesicherung zunehmend in den Focus - auch in meiner Fraktion. Mit großem Interesse verfolge ich das Modellprojekt "Neustart IT" der IHK Hannover und der IHK Braunschweig, die gemeinsam mit der TU Braunschweig Studienabbrechern ermöglichen, in verkürzter Ausbildungszeit einen IHK-Abschluss zum/zur Fachinformatiker/-in zu erwerben. Das bisherige im Studium erworbene Qualifikation (credit points) wird hier angerechnet.

Ähnliche Projekte, die sich gezielt an Studienabbrecher wenden und ihnen eine Möglichkeit bieten, ohne große Umwege in das Berufsleben einzusteigen, gibt es inzwischen auch in anderen regionalen IHKs in Niedersachsen (u.a. in meinem Wahlkreis Göttingen). Die Politik hat inzwischen dieses Potential an qualifizierten jungen Menschen erkannt und wird solche Projekte unterstützen.

Mit der Datengewinnung über Studienabbrecher sprechen Sie ein wichtiges Problem an. Hochschulen erfassen über die Exmatrikulation sowohl Studienabbrecher als auch Studiengangswechsler, differenzierte Erhebungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich - so lautete bisher die Auskunft seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Ich kann Sie hier nur auf die Studien der HIS GmbH verweisen, die 2010 erstmals eine Studie mit repräsentativen Daten zu den Ursachen und Motiven des Studienabbruchs in den Bachelor-Studiengängen an deutschen Hochschulen vorgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta