Frage an Fritz Güntzler von Anja L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Güntzler, wo genau sehen Sie den Unterschied zwischen der Lebensleistung Arbeit und der Lebensleistung Mutterschaft - anders gefragt: warum Mütterrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, Grundrente aber mit? Und warum werden Ihrer Meinung nach für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Kindererziehung nur Gelder von Arbeitnehmern und Arbeitgebern herangezogen? Kommt das nicht auch allen anderen zugute? Mit freundlichen Grüßen. A. L.
Sehr geehrter Frau L.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht an mich und dem damit verbundenen Interesse an mir und meiner politischen Arbeit.
Die unionsgeführte Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für die Einführung einer Grundrente ausgesprochen. Die Grundrente soll demnach Menschen helfen, die mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten zur Rentenversicherung oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist auch laut dem Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.
Nach eindringlicher Aufforderung seitens der CDU Bundesvorsitzenden, hat der zuständige Bundesarbeitsminister, wie Sie wissen, inzwischen ein Konzept zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen vorgelegt. Hier gilt es viele Dinge abzuwägen. Insbesondere geht es um die Frage, wie den tatsächlich bedürftigen Menschen möglichst zielgerichtet geholfen werden kann, denn die Einkommensstrukturen und die Alterseinkünfte der Menschen in Deutschland sind sehr unterschiedlich.
So hat z.B. der letzte Alterssicherungsbericht der Bundesregierung gezeigt, dass es viele Menschen in Deutschland gibt, die hohe Einkommen außerhalb der gesetzlichen Rente beziehen oder Vermögen haben, aber nebenher auch noch eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Daher ist es aus Sicht der Union wichtig, hier konkret zu prüfen, wer tatsächlich Anspruch auf diese Grundrente haben soll.
Im nächsten Schritt soll die Grundrente 10 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen. Wir wollen damit die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, honorieren. Wer ein Leben lang hohe Beträge in die Rentenkasse eingezahlt und diese durch intensive Arbeit verdient hat, hat in diesem Sinne auch Anspruch auf eine höhere Auszahlung im Alter. Das heißt, dass Menschen die mehr eingezahlt haben, in diesem Zuge auch mehr zustehen soll.
Die sogenannte Mütterrente hingegen ist keine eigenständige Sozialleistung oder eine neue Rentenart. Wenn von der „Mütterrente“ gesprochen wird, handelt es sich um die Anrechnung von weiteren Versicherungszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Person, die ein Kind in den ersten Lebensjahren überwiegend erzogen hat (Kindererziehungszeit). Damit wird die Erziehung eines Kindes in den ersten Lebensjahren rentenrechtlich wie eine Beschäftigung gegen Entgelt bewertet und so einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zum Durchschnittsverdienst gleichgestellt.
Die Aufwendungen für Kindererziehungszeiten werden nach § 177 SGB VI durch den Bund getragen. Für jedes Kind, zahlt der Bund somit Beiträge in die Rentenversicherung ein. Im Bundeshaushalt waren für das Jahr 2018 an Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten 14,3 Milliarden Euro ausgewiesen.
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns noch in der inhaltlichen Abstimmung, weshalb ich Ihnen noch keine weiterführenden abschließenden Details nennen kann.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB