Frage an Fritz Güntzler von Alex K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Günzler,
Parteien nehmen weiterhin trotz immer größerer Kritik Gelder an, die von Vereinigungen stammen die der Wirtschaft nahe stehen oder direkt von Unternehmungen.
Durch diese Gelder machen sich alle Politiker meiner Meinung nach korrupt. Eine freie und neutrale Politikgestaltung ist durch diese Zahlungen nicht möglich.
Unterstützen Sie die beschriebenen Forderungen eines offenen Briefes, hier an Generalsekretät Peter Tauber gerichtet, um endlich mehr Transparenz in dieses Thema zu bringen?
Sind Sie nicht auch der Meinung das unabhängige Politik nur ohne Bestechungsgelder oder Finanzierungen die verschleiert werden, funktionieren kann?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit.
Im Parteiengesetz ist geregelt, dass sich die Parteien überwiegend aus eigenen Mitteln zu finanzieren haben. Das ist Ausdruck ihrer Verankerung in der Gesellschaft. Einnahmen generieren Parteien dabei durch Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge. Dies alleine würde es jedoch kaum einer Partei im Deutschen Bundestag ermöglichen, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Deshalb sind sie auch auf die Unterstützung von Spendern angewiesen. Entscheidend ist die volle Transparenz, also von wem welche Partei wie viel Geld erhält. Anders als die SPD und die Linke verfügen CDU und CSU nicht über ein Firmenvermögen, dass für die politische Arbeit zur Verfügung steht.
Die Transparenzregeln im Parteiengesetz sind weitreichend und unseres Erachtens ausreichend. Eine Absenkung der Veröffentlichungsgrenzen von Spenden hält die CDU und CSU nicht für erforderlich. Eine Veröffentlichungspflicht von Spenden – und damit auch der privaten Daten der Spender ist kein Selbstzweck und nur insoweit geboten, als von den Spenden ein beachtenswerter Einfluss auf die Parteien ausgehen kann. Dem tragen die bestehenden Regeln des Parteiengesetzes Rechnung.
Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Parteien schließt die Finanzierungsfreiheit mit ein. Dem entspricht umgekehrt das Recht von Bürgern, Unternehmen und Verbänden auf politische Teilhabe. Spenden sind eine wichtige und vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Form des politischen Engagements für Parteien und für unsere freiheitliche Demokratie. Mit Spenden unterstützt man die Parteien bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages und ihrer politischen Ziele. Eine Einschränkung von durch die Verfassung gewährten, politischen Freiheitsrechten – z. B. durch eine Spendenobergrenze oder ein Spendenverbot – lehnt die CDU und CSU deshalb ab.
Das Bemühen um Spenden ist Bestandteil des politischen Wettbewerbs ebenso wie das Werben um Mitglieder, um Wählerstimmen oder andere Formen der politischen Unterstützung. Es ist bezeichnend, dass Forderungen nach Einschränkungen von Parteispenden immer genau von den Parteien erhoben werden, die selbst solche Spenden nicht oder nur in geringem Umfang erhalten. Dies ist der offensichtliche Versuch, dem politischen Wettbewerber zu schaden.
CDU und CSU halten die bestehenden Regeln zum Sponsoring für ausreichend, da sie die Vorgänge transparent und für jedermann sichtbar machen. Einer zusätzlichen Vorschrift im Parteiengesetz würden sich CDU und CSU dennoch nicht von vornherein verschließen, wenn es einen in der Praxis anwendbaren Vorschlag dazu gäbe. Dazu wäre eine Klarstellung nötig, ob mit „Parteiensponsoring" neben dem Sponsoring im engeren Sinne auch andere Formen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gemeint sind und inwieweit diese dann auch verpflichtend in den Rechenschaftsberichten der Parteien zu erfassen sind.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB