Werden Sie eine Aufarbeitung der Corona -Massnahmen vorantreiben und wie stehen Sie zu der Ausgrenzung von Menschen durch 2G im Jahre 2021 und 2022?
Liebe Frau H.
die von der bayrischen Staatsregierung verhängten Coronamassnahmen (Sperrstunde etc) gingen unzweifelhaft über das wissenschaftlich begründete Mass hinaus und müssen in der Zukunft aufgearbeitet werden. Eingriffe in verfassungsmässige Rechte - wie auch im Fall von Präventivhaft für mutmassliche Klimaprotestierende - sind nicht hinnehmbar. Eine Ausgrenzung von Menschen ohne Impfung oder überstandener Infektion (die allerdings weniger Immunität aufbaut als die Impfung) muss dagegen mit einer Ausgrenzung von besonders vulnerablen Personen (Vorerkrankung, Immunsuppression etc) abgewogen werden. Eine Entscheidung gegen die wissenschaftlich empfohlene Impfung muss selbverständlich möglich sein, allerdings sind dabei auch die Rechte anderer Personengruppen zu beachten. In kurzen Worten: Wir können die Coronamassnahmen nicht völlig fallen lassen, wenn dadurch noch mehr Menschen sterben. Und umgekehrt: Wir können auch keine völlige Isolation und damit den Zusammenbruch der Gesellschaft beschliessen, solange sich die Ansteckungsgefahr durch andere Mittel ausreichend verringern lässt. Beides nicht.