Frage an Frithjof Schmidt von David W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
am 21.03.2013 hat der Deutsche Bundestag in der Drucksache 17/12034 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" weitreichende Änderungen beschlossen.
Wie stehen Sie zu Punkten wie:
- Kein Richtervorbehalt für IP-Adressen
Deutsche Behörden sollen zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adresse vollautomatisiert abfragen können – ohne Richtervorbehalt
- IPv6: lebenslange Identifizierung
Momentan gibt es eine Umstellung von IPv4 zu IPv6. Durch den Wechsel zu IPv6 ist es künftig möglich, jedem Endgerät eine eigene feste IP-Adresse zuzuteilen.
- Nutzer-Identifizierung per Schnittstelle
Die Abfrage soll über eine elektronische Schnittstelle erfolgen, die die “etwa 16 größten Dienstanbieter” einrichten müssen und mit der Polizei/Sicherheitsbehörden quasi per Mausklick IP-Adressen zu Personen zuordnen können.
- Bundeskriminalamt wird zur Internet-Polizei
Die Rolle des Bundeskriminalamts als Zentralstelle wird mit dem Gesetz gestärkt und ausgebaut.
-Bestandsdaten gegen Ordnungswidrigkeiten
Die Abfrage von Bestandsdaten soll nicht nur bei Straftaten möglich sein, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten!
- PIN, PUK, E-Mail-Passwörter
Die “erweiterte” Bestandsdaten-Auskunft umfasst auch so genannte Zugangssicherungscodes bei Anbietern, z. B. PIN und PUK von SIM-Karten.
Durch die offene Formulierung des Gesetz werden aber auch Passwörter erfasst, die den Zugang zu E-Mail-Konten oder Cloud-Speichern ermöglichen. Dies erlaubt unter Umständen den Zugriff der abfragenden Bedarfsträger auf Informationen, die eventuell sogar der Intimsphäre unterfallen könnten und somit besonders schützenswert sind.
Zum letzten Punkt wäre noch zu sagen, dass Email-Passwörter nur dann herausgegeben werden können wenn der Anbieter diese auch im Klartext vorhält. Dadurch besteht eine reale Gefahr für alle Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
David Werner