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Frithjof Schmidt
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Frage von Tanja G. •

Frage an Frithjof Schmidt von Tanja G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

zu

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frithjof_schmidt-575-37935--f321872.html#q321872

Bei mir und auch in meinem Bekanntenkreis ist folgender Eindruck entstanden:

Die Bundeswehr sieht sich angesichts des Umbaus zur Freiwilligenarmee einem verschärften Wettbewerb um die besten Leute mit der Wirtschaft ausgesetzt. Deshalb wurde den Streitkräften durch eine Änderung der Meldegesetze ein Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Daten aller 17jährigen müssen dem Amt für Bundeswehrverwaltung übermittelt werden, um Werbeschreiben mit einem Hinweis auf www.bundeswehr-karriere.de zu ermöglichen. Privilegien in diesem Ausmaß haben Andere nicht.

Hatte die Bundestagsmehrheit also beschlossen, daß das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb von der Bundeswehr nicht zu beachten ist, weil ein fairer Wettbewerb ihr schaden würde?

Wenn die herrschende Politik will, daß ein Gesetz (hier das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) nur noch von Personen in nichtstaatlichen Unternehmen beachtet werden muß, wird dies durch ein zweites Gesetz (hier Meldegesetz) festgeschrieben. Wird in einem solchen Falle das Grundrecht der Gleichbehandlung mißachtet und was kann eine Oppositionsfraktion dagegen tun?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort ausstehend von Frithjof Schmidt
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