Frage an Frithjof Schmidt von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
Nachfrage zu Ihrer Antwort betr. Weitergabe von Melderegisterdaten an die Bundeswehr
zum Zwecke der Personalwerbung.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frithjof_schmidt-575-37935--f321872.html#q321872
Nach Auffassung Ihrer Fraktion wird der Bundeswehr gegenüber zivilen Arbeitgebern, aber auch gegenüber anderen Freiwilligendiensten ein nicht vertretbarer Vorteil eingeräumt.
Stimmen wir darin überein, daß auf politischem Wege(Mehrheitsverhältnisse) das Problem nicht beseitigt werden kann und deshalb juristische Möglichkeiten geprüft werden müssen?
Wird hier gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG) verstoßen?
Werden den Schreiben an die Minderjährigen und unter www.bundeswehr-karriere.de die besonderen gesundheitlichen Gefahren in Auslandseinsätzen verschwiegen? Stimmen wir darin überein, daß zum Beispiel nur wenigen Jugendlichen die Auswirkungen einer Posttraumatischen Belastungsstörung bekannt sind? Nach § 4 Nr. 2 UWG darf die Unerfahrenheit von Jugendlichen nicht ausgenutzt werden. Wenn nur private Unternehmen - und nicht das Amt für Bundeswehrverwaltung - § 4 Nr. 2 UWG beachten müssen, werden die Interessen der privaten Mitbewerber spürbar beeinträchtigt.
Möglicherweise ist das Folgende noch schwerwiegender. Werden die privaten Mitbewerber in gleichem Umfange wie das Amt für Bundeswehrverwaltung
von den Meldebehörden unterstützt?
Falls nein: Ist das mit dem UWG vereinbar?
Was werden Sie jetzt tun?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Antwort. Wie ich schon in meinem letzten Schreiben darlegte, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Jahr die Regelungen zur Melderegisterweitergabe nicht nur aufgrund seiner datenschutzrechtlichen Defizite massiv kritisiert. Eine Änderung des Gesetzentwurfs wurde auch beantragt, da durch die derzeitige Praxis zivile Mitbewerber wie andere Freiwilligendienste bei der Werbung und Informationsübermittleung gegenüber der Bundeswehr klar benachteiligt werden (siehe Bundestagsdrucksache Nummer 17/5244).
Ihre Bedenken hinsichtlich einer Wettbewerbsverzerrung in diesem Bereich sind nachvollziehbar. Wir werden diesen Punkt daher aufnehmen und weiterverfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen allerdings keine Rückmeldung dazu geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass hierfür zunächst einer umfassenderen juristische Prüfung bedarf.
Mit freundlichen Grüßen,
Frithjof Schmidt