Frage von Günter K. • 06.02.2011
Frage an Friedhelm Ernst von Günter K. bezüglich Gesundheit
4077 Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 19 Jahren mit Wohnsitz in B-W mussten im Jahr 2009 wegen einer alkoholbedingten Erkrankung vollstationär versorgt werden. Die Zahl hat sich gegenüber 2001 (=1805) mehr als verdoppelt. Nach wie vor liegt das kritische Alter bei ca. 16 Jahren. Mit 14 setzt das eigentliche Einstiegsalter ein. Seit 2007 weisen die weiblichen Jugendlichen ähnlich hohe und zum Teil höhere Fallzahlen auf als ihre männlichen Altergenossen.
Fragen:
Stimmt es, dass nach alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen keinerlei finanzielle Rückforderungen oder Zuzahlungen von den jeweilige Person oder deren Eltern verlangt wird und die Kosten damit von der Gemeinschaft der Versicherten getragen werden?
Antwort ausstehend von Friedhelm Ernst FDP