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Friedbert Pflüger
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Frage von Rudolf M. •

Frage an Friedbert Pflüger von Rudolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Pflüger,

Zu der Problematik der Privatisierung hat der Landesverband Berlin-Brandenburg des Internationalen Bundes der Konfessionslose und Atheisten (IBKA) auch der Berliner CDU 2 Wahlprüfsteine zugeschickt. In Gegensatz zu den anderen Parteien hat Ihre Partei bis jetzt darauf nicht geantwortet. Deshalb bin ich so frei, Ihnen als Spitzenkandidat diese Fragen in Kurzform hier persönlich zu stellen.

1. Durch die Bestrebungen zur Privatisierung öffentlicher Güter wie z.B. Wasser, Energie, Verkehrsräume aber vor allem Kultur, Bildung, Gesundheit und sozialer Dienste werden:
a. durch sozial ungerechte Verteilungsstrukturen und ideologische Ausgrenzung die Menschenrechte auf Chancengleichheit und Selbstbestimmung geschmälert,
b. zugunsten kommerzieller oder ideologischer Minderheitsinteressen die existentiellen Bedingungen der Solidarität und die Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse abgebaut,
c. durch zunehmenden sozialen Druck und Armut die für die Demokratie lebensnotwendigen individuellen Freiheiten geschwächt.

Was werden Sie dagegen im Falle Ihrer Wahl tun?

2. Der so genannte Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz enthält eine nie da gewesene Zusammenballung von Privatisierungsgeschenken an eine in Berlin privilegierte Minderheit. Er verstößt gegen fast sämtliche Regeln der parlamentarischen Demokratie und des Verfassungsgebots der Trennung von Kirche und Staat, indem z.B.:
a. der Vertrag in "Geheimverhandlungen" mit nur einigen privilegierten Mitgliedern des Senats entstand.
b. die Einführung des Pflichtfaches Ethik, nun durch die Hintertür des Vertrages teilweise verwässert wird.
c. die Reihe der anderen, für die nichtkonfessionelle Bevölkerung der Stadt diskriminierenden Bestimmungen kaum noch zu übersehen ist.

Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Rücknahme dieses Vertrages im Abgeordnetenhaus einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mondelaers,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Fragen zu den für Sie wichtigen Zielen einer sozial gerechten und gesellschaftlich verantwortlichen Politik meiner Partei:

1. Durch die Bestrebungen zur Privatisierung öffentlicher Güter wie z.B. Wasser, Energie, Verkehrsräume aber vor allem Kultur, Bildung, Gesundheit und sozialer Dienste werden:

a. durch sozial ungerechte Verteilungsstrukturen und ideologische Ausgrenzung die Menschenrechte auf Chancengleichheit und Selbstbestimmung geschmälert,

b. zugunsten kommerzieller oder ideologischer Minderheitsinteressen die exis­tentiellen Bedingungen der Solidarität und die Befriedigung gesellschaft­licher Bedürfnisse abgebaut,

c. durch zunehmenden sozialen Druck und Armut die für die Demokratie lebensnot­wendigen individuellen Freiheiten geschwächt

Was werden Sie dagegen im Falle Ihrer Wahl tun?

Die CDU vertritt seit ihrer Gründung konsequent demokratische Prinzipien und setzt sich uneingeschränkt für die freiheitlichen Rechte aller Menschen ein. Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft sind Grundlagen unserer verantwortlichen Politik. Unserer jüdisch-christlichen Wertetradition folgend führen wir einen offenen und toleranten Umgang mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Deshalb werden wir nur demokratische Prinzipien bei den politischen Entscheidun­gen zulassen, bürokratische Behinderungen abbauen, staatliche Bevormundung ver­meiden, Hilfsbedürftigen die Hilfe zur Selbsthilfe zukommen lassen, die Leis­tungsbereitschaft fördern und Freiräume für kreative Entwicklungen sichern.

2. Der so genannte Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche Berlin-Branden­burg-schlesische Oberlausitz enthält eine nie da gewesene Zusammenballung von Privatisierungsgeschenken an eine in Berlin privilegierte Minderheit. Er ver­stößt gegen fast sämtliche Regeln der parlamentarischen Demokratie und des Ver­fassungsgebots der Trennung von Kirche und Staat, indem z.B.:

a. der Vertrag in "Geheimverhandlungen" mit nur einigen privilegierten Mitglie­dern des Senats entstand.

b. die Einführung des Pflichtfaches Ethik, nun durch die Hintertür des Vertra­ges teilweise verwässert wird.

c. die Reihe der anderen, für die nichtkonfessionelle Bevölkerung der Stadt diskriminierenden Bestimmungen kaum noch zu übersehen ist.

Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Rücknahme dieses Vertrages im Abge­ordnetenhaus einsetzen?

Im europäischen Kulturraum gebietet die Trennung von Staat und Kirche eine ver­tragliche Regelung unter Anerkennung der jeweiligen Leistungen. Selbst die rot-rote Regierungskoalition in Berlin hat diesen gesell­schaftlichen Grundkonsens durch den Abschluss des Kirchenstaatsvertrages nicht in Frage gestellt. Auch wir werden daran nicht rütteln. Die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ge­bietet die Anerkennung aller relevanten Gruppen und ihrer sozialen Leistungen. Der Staat fördert, unterstützt und/oder honoriert deren soziale Leistungen in und für die Gesellschaft durch entsprechende Gestaltungsfreiräume im demokrati­schen Rechtsstaat, durch Steuervergünstigen oder durch Zuwendungen. Dabei ergib­t im Regelfall ein rein monetärer Vergleich in Bezug auf Mitgliederzahl oder Hilfeempfänger immer ein schiefes Bild, was anhand der staatlichen Zuschuss­höhe pro Mitglied zum Beispiel für den Humanistischen Verband und die Evangelische Kirche in Berlin dargestellt werden kann. In der Antwort des von der Linkspartei.PDS geführten Kultursenats wurden im Jahre 2004 der Humanistische Verband Berlin pro Mitglied mit 194,95 Euro durch staatliche Steuergelder unter­stützt und jedes Mitglied der
Evangelischen Landeskirche mit 10,90 EURO.

Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger