Frage an Freia Lippold-Eggen von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
'Wieso sollen Flüchtlinge, wenn sie bei uns laut Asylgesetz bei erfolgter Anerkennung lediglich temporär geschützt und in der Mehrzahl nicht als schutzbedürftig anerkannt sind, integriert werden?'
Sehr geehrte(r) Znaserq Oeraqry,
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht: Art 16, Absatz 1
Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht.
Ist der (die) politisch Verfolgte legal im Land , wird ihm (ihr) temporär Schutz gewährt bis der Fluchtgrund in seinem (ihrem) Heimatland entfällt.
Da die meisten Asylsuchenden über sichere "Drittstaaten " einreisen (also illegal Asyl beantragen) kann eine Berufung auf das Asylgrundrecht auf dem Landweg nicht mehr geltend gemacht werden.
Aus diesem Grund bin ich gegen Integration von "Asylsuchenden". Bei tatsächlich politisch Verfolgten die sich legal im Bundesgebiet aufhalten, sollte der (die) Betroffene sich um Integration bemühen.
MFG
Freia Lippold-Eggen