Franziska Sylla
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Frage von Rainer K. •

Frage an Franziska Sylla von Rainer K. bezüglich Recht

Hallo Frau Sylla,
welche Institutionen wollen Sie mit der Durchführung regelmäßiger Volksabstimmungen betrauen ? (zB staatlich oder privat...........)

Und in welchem Verfahren soll ermittelt werden, welche Entscheidungen direkt in die Hand des Volkes gelegt werden ?

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort,

Rainer Knecht

Antwort von
Einzelbewerbung

Guten Tag,

sehr geehrter Rainer Knecht,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Zu 1.: Welche Institutionen wollen Sie mit der Durchführung regelmäßiger Volksabstimmungen betrauen? (zB staatlich oder privat...........)

Staatlich: zum Beispiel:

- Europäische Union: Einrichtung eines Europabüros für Volksabstimmungen

- Bundesregierung: Bundesrat, Bundestag, Einrichtung eines Deutschlandsbüros für Volksabstimmungen, Gesetzesänderungen, stärkere Petitionsrechte einrichten

- Bundesländer: Landesparlamente, Landesbüros

- Kommunen: Bürgerbüros

- Parteien, Politiker, die für Volksabstimmungen sind oder deren Interessenslage bestimmte Sachentscheidungen mittragen wollen

- Agenturen für Arbeit

- Ministerien, Schulen, Hochschulen, sonstige Behörden

Privat: zum Beispiel:

- Bürgerinitiativen, Netzwerke, soziale Treffpunkte, Einzelne Bürger

- Soziale, sozial-politische, direkt-demokratische Bewegungen, Vereine, Organisationen, Senioren, Arbeitssuchende, Interessierte

- Unternehmen (Mobilfunkbetreiber, Fernsehanstalten, Zeitungsverlage, Politische Bildungsverlage, Bildungswerke, Internetcafebetreiber, Papier- und Druck)

- Presse, Ehrenamtliche Blätter, Anzeigenblätter, Werbeflächen

*Welche Instrumente dafür eingesetzt werden könnten:*

Befragungsinstrumente: Papier, Handy, Fernsehen: BTX /Teds, Internet, Telefon, Hotlines

Befragungsinstrumente installieren, Internetforen ausweiten, Hotlines einrichten; zu Bundestags oder Landes oder Kommunalen Wahlterminen Volksabstimmungen durchführen.

*Zu 2. In welchem Verfahren soll ermittelt werden, welche Entscheidungen direkt in die Hand des Volkes gelegt werden?*

* *

Bei der Volksgesetzgebung in Deutschland gibt es zwei große Richtungen von Entscheidungsvorschlägen zu Sachthemen auf Landesebene und kommunaler Ebene und bei Personenentscheidungen auf Bundesebene und Landesebene (repräsentative) sowie auf Kommunaler Ebene (repräsentativ und direkte Wahlen). Also eine "von oben", die von den Parlamenten vorgegeben wird und eine Richtung "von unten" aus der Mitte der Bürger, knüpft meine volksgesetzgebende Politik auf Bundesebene an die vorhandenen Strukturen an.

Diese müssen allerdings um direkte demokratische Instrumente zu werden, erweitert, ergänzt, teilweise vereinfacht und vor allem publiziert und deutlich auseinander gehalten werden.

*Politische Entscheidungen/Vorschläge "von oben" *

*Bundesparlamentarische Initiativen*. Bei parlamentarischen Initiativen sollen Fragen wie Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene, der Beitritt der Türkei in die EU, Bleiben in der EU, Langsames Aussteigen aus der Kernenergie, Einsatz von Genforschung, Reformen der Deutschen Sprache, Reformen in der Gesundheitspolitik, Schwerpunkte in der Politik (eher Wirtschaftliche Verbesserungen, eher soziale Verbesserungen), Beteiligung an Kriegen usw. auf Bundesebene im Rahmen einer Volksbefragung gestellt werden können.

Diese parlamentarische Initiative kann als ausgearbeiteter Entwurf, eine allgemeine Anregung oder ein Entscheidungsvorschlag sein. Diese würden im Bundestag diskutiert, und wenn der Bundesrat zustimmt, dem Volk zur Debatte oder/und zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das schließe auch Vorschläge zur Verfassung ein, die dann zu einem Gesetz, zum Beispiel zur Ergänzung des Artikels 20 (2) des Grundgesetzes (GG) um die Durchführung von Volksabstimmungen führen müßte. (Details sind hinreichend auszuarbeiten und mit anderen GG-Artikeln positiv abzustimmen, bis hin zu einer hinreichenden Gesetzesänderung zugunsten einer ergänzenden Direkten Demokratischen Volksgesetzgebung in Deutschland.)

*Politische Entscheidungsvorschläge "von unten"*

*Volksinitiativen.* Wie bereits auf Landesebene zulässig, sollten die Bürger in Deutschland gesetzlich gefragt werden müssen (Volksbefragung), Volksbegehren beantragen und Volksentscheide herbeiführen können. Wie bei den bestehenden (und noch zu verbessernden) Verfahren auf den Landesebenen und teilweise auf Kommunaler Ebene, sollten die Bürger gemäß bestimmter prozentualer Abstimmungsberechtigter Teilnehmer, die Möglichkeiten für Entscheidungen zu bestimmten Sachthemen innerhalb bestimmter Fristen nutzen können.

Sachthemen können sein, was die Bevölkerung bis zu einem Volksbegehren / Volksentscheid aktiv ausrichtet. Finden sich entsprechend viele Unterschriften zu den Themen, sollten diese auch in ein Volksgesetzgebungsverfahren fließen können. Dabei ist die Aktionsintensität vom Volk abhängig. Die Entscheidungen zu Sachthemen, die dem Volk in die Hand gegeben werden sollten grundsätzlich frei sein. Im speziellen jedoch nach dem Ausschlußprinzip festgelegt oder/und auf die Anwendungsebene der Nicht-Volksgesetzgebenden Instrumente wie Petitionen, herabgesenkt werden. (Zum Beispiel Abtreibungsrechte, Hilfe zum Sterben, Legalisieren von Drogen, Waffenbesitz, Selbstjustiz, uvm.).

Volksentscheide sollten jedoch möglich sein zu Themen wie: Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene, der Beitritt der Türkei in die EU, Bleiben in der EU, Langsames Aussteigen aus der Kernenergie, Einsatz von Genforschung, Reformen der Deutschen Sprache, Reformen in der Gesundheitspolitik, Schwerpunkte in der Politik (eher Wirtschaftliche Verbesserungen, eher Soziale Verbesserungen), Beteiligung an Kriegen, Umweltfragen, Beitritte in Globale Organisationen, EU-Währungen, Schulbildung bis 10 Klasse Bundesweit einheitlich, Einschränkung der Medienfreiheit zur Verbesserung der politischen Bildung der Bevölkerung, Ausweiten der Bürgerrechte auf Bundesebene, Außenpolitische Maßnahmen, Einsatz von Soldaten im Inland, Wehrdienstleistung oder Berufssoldaten, uvm.

*Befragungsinstrumente:* Papier (Unterschriftenbögen, Briefbögen, Zeitungen), Handy, BTX, Internet, Telefon, Fernseher, Telefonzellen,..., .

Zeiträume: gesetzliche Fristen für Beteiligungsverfahren an der Volksgesetzgebung, Fristen für Volksbegehren / Volksentscheide.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie mich an oder mailen Sie mir. Die Kommunikationswege stehen auf dieser Seite oben.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Sylla