Frage an Franz Untersteller von Dorota R.
Sehr geehrter Herr Untersteller,
bei uns auf der Baar sind Windanlagen geplant. Unser Ortsteil, Bräunlingen-Waldhausen ist sehr klein und sehr idyllisch gelegen. Jetzt sollen hier 7 Windräder in Höhe von 230 m (Ulmer Dom) in einer Entfernung von 950m von der Wohnhäuser gebaut werden. Halten Sie diese Entfernung zu der Monster-Windräder für ausreichend. Es wäre super schön, wenn Sie uns besuchen würden.
Mit freundlichen Grüßen.
D. R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.
Die dge Wind GmbH Freiburg plant in Bräunlingen derzeit einen Windpark mit sieben Windkraftanlagen. Bislang ist jedoch noch kein Genehmigungsantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht worden.
Die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind im Windenergieerlass Baden-Württemberg festgelegt und müssen im jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nochmals konkret überprüft werden. Der Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten nach Nr. 4.3 des Windenergieerlasses ist ein Richtwert für die Regionalplanung und die Flächennutzungsplanung. Bei diesem Abstand wird erfahrungsgemäß nachts ein Außenpegel von 40 dB(A) eingehalten. Für die Steuerung einer sachgerechten Flächenplanung ist der empfohlene Richtwert von 700 m sinnvoll und ausreichend.
Für die Genehmigung einer Windenergieanlage und damit für die Festlegung der konkret erforderlichen Abstände sind jedoch darüber hinaus die gesetzlichen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bzw. der TA Lärm maßgeblich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird jeder Einzelfall geprüft. Dabei müssen Nachweise über die Lärmemissionen der Windenergieanlage und die Lärmeinwirkungen in der Umgebung vorgelegt werden. Bei dieser Einzelfallprüfung können sich höhere, aber auch niedrigere Abstände ergeben.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller MdL