Frage an Franz Untersteller von Fabian G. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Untersteller,
als Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg habe ich folgende Frage an Sie:
Meine Frage dreht sich um die Verglasungsanlage „VEK“ (Verglasungseinrichtung Karlsruhe) auf dem Gelände des ehemaligen Atom-Forschungszentrums Karlsruhe. Für Sie sicherlich bekannt - für alle Mitleser zur Erläuterung: Die Verglasungsanlage wurde unter erheblichen Kosteneinsatz gebaut, um die "Karlsruher Atomsuppe" zu verglasen und transportfähig zu machen. Die Verglasung ist abgeschlossen, ein Castor-Transport hat den verglasten Atommüll nach Greifswald abtransportiert, wo dieser ab sofort zwischengelagert wird. Mein Bedenken ist nun, dass die Verglasungsanlage im Karlsruher Hardtwald weiterhin dazu genutzt wird, um hochradioaktive Abfälle zu verglasen. Die Betreiber - die bundeseigenen Energiewerke Nord - klammern sogar in zahlreichen Verlautbarungen die VEK vom "Rückbau zur grünen Wiese" aus.
Werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass die Verglasungsanlage „VEK“ vollständig rückgebaut wird, oder ist mit weiteren Atommüllverglasungen im Karlsruher Hardtwald zu rechnen? Wie ist Ihre Position hierzu? Wie ist Ihr weiteres Vorgehen hierbei und welchen konkreten Schritte werden Sie verfolgen, damit im Karlsruher Hardtwald nicht "hinterrücks" die Möglichkeit genutzt wird, um noch mehr Atommüll anzuhäufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Mit besten Grüßen
Sehr geehrter Herr Ganz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Befürchtung äußern, die Verglasungseinrichtung in Karlsruhe (VEK) könne dazu genutzt werden weitere hochradioaktive Abfälle zu verglasen.
Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Bedenken unbegründet sind. Die Verglasungseinrichtung Karlsruhe war ausschließlich für die Verglasung des hochradioaktiven Abfallkonzentrats aus der WAK errichtet worden. In der Genehmigung für den nuklearen Betrieb der Anlage (2. Teilbetriebsgenehmigung VEK = 2.TBG) ist dies explizit so festgeschrieben:
gestattet ist: "[...] c) die Durchführung des nuklearen Betriebs der Verglasungseinrichtung im Verbund mit Hilfs- und Nebensystemen einschließlich aller benötigten manuellen und fernhantierten Arbeiten und Hantierungsschritte, bis die Verglasung des heute in der Lagerungs- und Verdampfungsanlage (LAVA) lagernden flüssigen hochradioaktiven Abfallkonzentrats (HAWC) aus der Betriebszeit der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) und der beim Betrieb der Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) und bei der anschließenden Restentleerung und Spülung der Komponenten in der Lagerungs- und Verdampfungsanlage (LAVA) sowie in der Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) anfallenden radioaktiven Lösungen abgeschlossen ist,[...]".
Die Genehmigung ist auf der Homepage des UM unter "Kernenergie und Radioaktivität", "Dokumente", "Genehmigungen"; "VEK" eingestellt. Die Verglasung anderer hochradioaktiver Abfälle wäre somit nur nach Erteilung einer neuen atomrechtlichen Genehmigung möglich. Ein entsprechender Antrag ist aber nicht geplant, stattdessen hat die WAK GmbH unmittelbar nach dem Abschluss der Verglasung mit den Außerbetriebnahmen begonnen, die bereits mit der 2. TBG und der 21. Stillegungsgenehmigung (ebenfalls auf der Homepage des UM eingestellt) gestattet worden waren. Mit der Durchführung dieser Außerbetriebnahmen ist eine Weiternutzung der VEK auch technisch nicht mehr möglich.
In den Verlautbarungen der EWN GmbH und der WAK GmbH ist immer nur vom "Rückbau der WAK bis zur grünen Wiese" die Rede. Das liegt daran, dass die VEK nur ein Betriebsteil der Anlage WAK ist und ihr Rückbau im Gesamtkonzept zum Rückbau der WAK enthalten ist. Geplant ist ein eigener Rückbaubereich mit separater Genehmigung. Der entsprechende Antrag nach § 7 Absatz 3 Atomgesetz auf Rückbau der VEK wird nach Planung der WAK GmbH voraussichtlich gegen Ende des Jahres beim UM (Genehmigungsbehörde für Genehmigungen nach § 7 AtG) gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller