Frage an Franz Schmidt von Winfried G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Für schwerstbehinderte Menschen gibt es ein Gesetz in Deutschland, das ihnen eine Assistenzkraft gewährt, um ein eigenständiges Leben zuhause zu ermöglichen. Das nennt sich Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz (ISA).
Je nach Schwere der Behinderung ist eine Assistenz 2 Stunden, 10 Stunden oder wenn nötig 24 Stunden am Tag bei dem Behinderten.
Dieses Gesetz wird seit einigen Jahren bereits praktiziert.
Momentan ist es aber so, daß man diese Leistung nur erhält, wenn man Sozialhilfe beantragt, was voraussetzt, daß man alles Geld das man besitzt, alles Ersparte und Erarbeitete ans Sozialamt abgeben müßte,.
Warum ist das so?
Was hat die ergänzende Assistenz eines kranken Menschen mit dem Sozialamt zu tun?
Ich, zum Beispiel, habe 24 Jahre gearbeitet und Steuern in das System eingezahlt.
Jetzt brauche ich Hilfe. Doch bevor mir der Staat hilft, nimmt er mir den Rest auch noch weg.
Ist da nicht noch eine Lücke im System? Oder ist das so gewollt?
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Glosser
03.09.2009
Sehr geehrter Herr Glosser,
das System weißt momentan sicherlich eine Lücke in diesem Bereich auf. Wir
müssen hier auch nacharbeiten.
In unserem Bundestagswahlprogramm sind zwei Forderungen welche die Situation wenigsten teilweise verbessern können.
1.) Die Erhöhung des Schonvermögens. Dieses liegt zur Zeit bei 250,00 EUR pro Lebensjahr. Hier möchten wir für die private und betriebliche Altersversorgung eine Erhöhung auf 750,00 EUR pro Lebensjahr. Zusätzlich sollen 250,00 EUR pro Lebensjahr an sonstigem Vermögen anrechnungsfrei bleiben. Somit wären bei unserem Bürgergeld 1.000 EUR pro Lebensjahr anrechnungsfrei.
2.) Ein persönliches und trägerübergreifendes Budget, was der Betroffene nach eignem Ermessen verwenden kann.
Die Diskussion wann die Gesellschaft soziale Leistungen übernehmen soll ist schwierig und wird kontrovers geführt. Auch bei der Übernahme z.B. von Pflegekosten im Seniorenheim, muss erst das Vermögen des zu Pflegenden bis auf ein Schonvermögen aufgebraucht werden. Man kann es so sehen, dass die Gemeinschaft dies zu tragen hat, da ja vorher Steuern etc. bezahlt wurden. Man kann aber auch sagen, dass die Gemeinschaft erst dann herangezogen werden soll, wenn sich derjenige nicht mehr aus eigener Kraft helfen kann. Warum sollte die Gemeinschaft das Vermögen des zu Pflegenden schonen, was nur den Erben nützen würde. Sie sehen die Diskussion ist schwierig.
Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidt