Frage von Siegfried H. • 25.10.2007
Frage an Franz Müntefering von Siegfried H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müntefering,
Ich bitte Sie um Ihre Meinung zur Änderung des § 79a Beamtengesetz, der eingetragenen Lebnspartnern nicht den gleichen rechtlichen Schuz einräumt wie Ehegatten.
Wer im Zivilrecht gleiche Rechte übernimmt wie ein Ehegatte hat nach dem Gleichheitsgrundsatz auch Anspruch auf gleiche Vergünstigungen.
Inwieweit sehen Sie hier einen Verstoss im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes, und gegen EU Recht ? Einige Ihrer Kollegen sprechen von indirekter Diskriminierung.
freundliche Grüsse
Siegfried Heinzeroth
Antwort ausstehend von Franz Müntefering SPD