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Franz Müntefering
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Frage von Ingrid H. •

Frage an Franz Müntefering von Ingrid H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister,
ich bin vor dem Fall der innerdeutschen Grenze aus der DDR geflohen und per Eingliederungsverfahren Bürger der alten Bundesrepublik geworden. Ich bin seitdem ununterbrochen berufstätig gewesen, wie auch vorher in der DDR. Die Eckdaten meiner Ausbildungs- und Erwerbsbiografie (DDR) sind über das FRG im altbundesdeutschen Rentenrecht verankert worden. Sie spiegeln meine Lebensleistung wider.
Im Zuge der Beitrittsverhandlungen 1990/91 wurden für die Versicherten des Beitrittsgebietes bundesrechtskonforme Rentenanwartschaften geschaffen. Versicherte des Beitrittsgebietes waren zu dieser Zeit die Bürger der NBL sowie auch diejenigen, die die neue Reisefreiheit genutzt haben, einen neuen Wohnsitz in den alten BL zu schaffen (Neuübersiedler). Ich gehöre allerdings nicht zu diesem Personenkreis. Ich bin eine "Bestandsübersiedlerin"; für mich gab es keine neuen Rentenanwartschaften zu konstruieren.
Seitens des damaligen Gesetzgebers gab es nachweislich keinerlei Aktivitäten, die Bestandsübersiedler in den RÜG/Komplex mit einzubeziehen, es existiert auch kein Gesetz für eine solche Handhabe. Sie wird allerdings seit vielen Jahren in Ihrem Hause praktiziert. Die Folge davon ist, daß die o.g. Eckdaten und damit meine Lebensleistung gelöscht werden. Meine Erwerbsbiografie wird zu einer "Rumpfbiografie" deformiert, die mich erheblich schlechter dastehen läßt, als wenn ich der DDR verblieben wäre. Es handelt sich hier m.E. um die mißbräuchliche Anwendung eines Gesetzes, das für eine grundsätzlich andere Normadressatenschaft geschaffen wurde. Eine Überprüfung dieser Praxis im Lichte des GG hat m.E. niemals stattgefunden. Was können Sie als Chef des BMAS dafür tun, daß hier eine Klärung erfolgt?
Hochachtungsvoll, I. Holdefleiß

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