Frage an Franz Bitz von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Bitz,
Ihre Ausführungen zur Berichterstattung der Medien im Wahlkampf und Ihr Versuch, dieses Verschweigen der kleinen Parteien (und der Einzelbewerber) mit einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR zu durchbrechen, sind sehr interessant und Ihr Beschreiten des Rechtsweges wird auch sehr geschätzt. Es war schon lange überfällig.
Ich ersuche Sie darum, sowohl die Antragsschrift an das Gericht als auch die hierauf ergangene gerichtliche Entscheidung im Internet zu veröffentlichen und die entsprechende Webseite in Ihrer Antwort hier auf kandidatenwatch mitzuteilen.
Die Öffentlichkeit wird Ihrem Antrag nicht schaden, sondern ihn wesentlich befördern.
Nach der Wahl wollen Sie deswegen erneut den Rechtsweg beschreiten. Sie dürfen sicher sein, daß alle Bürger, die gleichzeitig oder früher als Einzelbewerber oder für kleine Parteien kandidiert haben, Sie in ihrem Anliegen unterstützen. Und viele weitere Bürger auch, jedenfalls alle wachen Bürger.
Ich habe die gleichen Erfahrungen wie Sie als Einzelbewerber bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Jahr 2006 gemacht.
Und ich habe ähnliches von vielen anderen Einzelbewerbern gehört und gelesen, zuletzt von Herrn Ruppert, der jetzt gleichzeitig in Frankfurt/Main als Einzelbewerber kandidiert.
Er stellt in seiner letzten Antwort auf Kandidatenwatch auch zutreffend die Verbindung zur stets zunehmenden Politikverdrossenheit her, über die die Medien nach der erneut zurückgegangenen Wahlbeteiligung wieder zwei Tage laut lamentieren werden.
Falls ich Ihnen eine Webseite zur Veröffentlichung der Antragsschrift und der hierauf ergangenen gerichtlichen Entscheidung nennen soll, teile ich Ihnen nachfolgend meine Email-Adresse mit: RA_Zenker@ gmx.de
Was waren die entscheidenden Argumente des Gerichts zur Zurückweisung Ihres Antrages gegen den NDR?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Zenker
Sehr geehrter Herr Zenker,
die Klageschrift liegt bei unserem Generalsekretär, Herrn Udo Stenger udo.stenger@fw-niedersachsen.de , da es sich nicht um eine Einzelklage, sondern um eine Klage unserer Partei handelt.
Die Entscheidung, ob der weitere Klageweg beschritten werden kann, ist vom Ausgang der Wahl abhängig.
Die Kosten des nächsten Schrittes liegen nach Auskunft unseres Anwaltes bei mindestens 5 000 Euro, zusätzlich der vom NDR möglicherweise geltend gemachten Kosten.
Das muss von uns aufgebracht werden und kann daher erst beschlossen werden, wenn wir die Kosten der Wahl (komplett privat finanziert) übersehen.
Nach dem Montag abend kann ich Ihnen dazu eine Auskunft geben, bzw. können Sie auch von Herrn Stenger unsere Entscheidung sowie den Inhalt der Klageschrift und die Ablehnungsgründe mitgeteilt bekommen.
Ich würde mich freuen, wenn wir in Kontakt bleiben können.
mfG
Dr. Franz Bitz