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Frage von Timo L. •

Frage an Frank Sürmann von Timo L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sürmann,

seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 Euro zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich.

Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können.

Auch im Beamtenrecht in Hessen wird eingetragenen Lebenspartnerschaften bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.

In Bremen trat zum 1. Dezember die Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes wird am 1. Dezember in Kraft. Dort sind nun verpartnerte Beamte mit verheirateten Beamten beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt. Weiterhin hat Bremen die Gleichstellung bei der Beihilfe nachgeholt.

Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück.

Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?

Mit freundlichen Grüßen

Timo List

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr List,

Ehe und Familie sind tragende Verantwortungsgemeinschaften in der Bürgergesellschaft, die zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Die Familie bedarf der besonderen Förderung, um die bisherigen Benachteiligungen auszuräumen. Familienpolitische Leistungen sind keine sozialen Wohltaten, sondern eine Investition in unsere Zukunft. Neben die Ehe treten heute andere Formen des Zusammenlebens. Für Liberale sind alle Lebensgemeinschaften wertvoll, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Verantwortungsgemeinschaften dürfen nicht diskriminiert werden; rechtliche Benachteiligungen für neue Verantwortungsgemeinschaften müssen abgeschafft werden. Dazu gehört auch, daß Kinder in all diesen Verantwortungsgemeinschaften geschützt und besser gefördert werden. Der heutige Umgang mit Kindern bestimmt den Charakter der Gesellschaft von morgen. Wir wollen den gesellschaftlichen Freiraum schaffen, in dem Frauen und Männer einen Kinderwunsch realisieren können. Echte Freiheit bei der Entscheidung erfordert, daß der Staat familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen schafft und unfaire Nachteile ausgleicht. Niemand soll sich für Kinder oder Kinderlosigkeit - sei sie gewollt oder ungewollt - entschuldigen müssen. Wir wollen zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, das mehr Menschen ermutigt, sich Kinder als Teil ihres Lebens zu wünschen. Auf Kreisebene ist das schon selbstverständlich ( insbesondere im Schulbereich ). Auf Landes- und Bundesebene werde ich mich für die obigen Ziele einsetzen. Dabei gilt für mich alle Ausnahmetatbestände aufzuheben, um so Gleichheit zu schaffen und Kinder zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen Frank Sürmann