Frage an Frank Schwabe von Alfio O. bezüglich Gesundheit
Guten Morgen Herr Schwabe, wie stehen Sie zur dritten Fassung des IfSG, insbesondere zu den §§ 20 und 36 und wie werden Sie abstimmen?
Sehr geehrter Herr Onofaro,
besten Dank für Ihre Frage
Mit der gestrigen Verabschiedung des Gesetzes hat der Deutsche Bundestag genau das gemacht, was in den letzten Wochen und Monaten gefordert wurde: Er stellt die bisherigen Verordnungen zur Corona-Pandemie auf eine gesetzliche Grundlage. Ich habe für dieses Gesetz gestimmt.
Ich nehme die Frage sehr ernst, ob die aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie demokratisch legitimiert sind. Die rechtsstaatlichen Grundsätze in unserem Land müssen gewahrt bleiben. Deshalb dürfen die Maßnahmen nur so lange Bestand haben, wie sie tatsächlich erforderlich sind. Sie müssen präzise gefasst sein und ausschließlich auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 beschränkt bleiben. Und sie müssen vor allem auch begründet werden, damit sie juristisch einwandfrei sind.
Durch das Infektionsschutzgesetz konnten die Bundesländer bereits in der Vergangenheit notwendige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festlegen. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch andauern wird - und die Maßnahmen eine Einschränkung unserer Grundrechte darstellen - müssen sie gesetzlich präzisiert werden. Dazu wurde jetzt der Paragrafen 28a im Infektionsschutzgesetz eingefügt. Mit diesem werden die Schutzmaßnahmen der Bundesländer an Beispielen konkretisiert.
Vor allem aber ist entscheidend: Nicht die Regierung sondern der Deutsche Bundestag entscheidet ab jetzt, ob wir uns in einer epidemischen Lage befinden. Und sobald der Bundestag diese Lage als beendet erklärt, enden damit auch alle darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Anordnungen automatisch.
Ich nehme sehr wohl wahr, dass die große Mehrheit der Menschen in meinem Wahlkreis die aktuellen Maßnahmen für angemessen hält. Zahlreiche Menschen wollen sogar weitergehende Maßnahmen. Nur eine kleine Minderheit findet das zu weitgehend und wenige Menschen lehnen die aktuellen Maßnahmen komplett ab.
Ich bin der Überzeugung, dass die Schutzmaßnahmen – so sehr sie auch unser persönliches Leben und das wirtschaftliche Gefüge momentan einschränken – ganz erheblich dazu beitragen, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Menschen beherrschbar bleibt und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in unseren Krankenhäusern vor einem Kollaps geschützt werden. Es geht darum, eine Situation, wie sie beispielsweise in Italien zu Beginn der Pandemie oder in den USA zu beobachten war, in Deutschland möglichst zu vermeiden. Deshalb habe ich dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gestern im Bundestag zugestimmt.
Abschließend noch zwei Anmerkungen zum Vergleich zwischen dem gestern verabschiedeten Infektionsschutzgesetz und dem Ermächtigungsgesetz aus dem Jahr 1933, der in zahlreichen E-Mails, Schreiben und Anrufen gezogen wurde.
Erstens: Dieser Vergleich ist falsch, denn der Bundestag macht mit dem neuen Infektionsschutzgesetz den Landesregierungen deutlich strengere Vorgaben, als dies bislang der Fall war. Es handelt sich also um ein Begrenzungsgesetz. Das wird auch dadurch deutlich, weil der Bundestag gestern die bisherigen weitreichenden Befugnisse des Bundesgesundheitsministers (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes) deutlich reduziert hat und fortan das Parlament über wesentliche Punkte entscheidet. Zweitens empfinde ich den Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz aus geschichtlicher Sicht unerträglich. Mit dem Ermächtigungsgesetz begann die Nazi-Diktatur, die im Holocaust endete. Dieser Vergleich ist ein Hohn für alle Opfer des Nationalsozialismus.
Für weitere Behauptungen, die derzeit in den sozialen Medien kursieren (z.B. angebliche Impfpflicht, Bundeswehreinsätze etc.) lohnt ein Blick auf diese Richtigstellung:
https://www.spdfraktion.de/themen/neue-regeln-corona-schutzmassnahmen
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwabe