Frage an Frank Schmidt von Berthold F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
ein großes Ärgernis ist, dass man als bereits längere Zeit privat Krankenversicherter die Versicherung faktisch nicht wechseln kann, da die Altersrückstellung dabei verfallen würde. Man ist daher der Krankenkasse ausgeliefert - es gibt keine staatliche Prüfung der Tarife mehr. Es besteht keine Möglichkeit, selbst die Berechnungsgrundlagen der Versicherung zu prüfen, und ob der „unabhängige“ Treuhänder, der die Tarife prüft, immer die Interessen der Versicherten hinreichend berücksichtigt, kann auch nicht geprüft werden. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass Treuhänder unter dem Aspekt, dass sie eine Vertragsverlängerung bekommen wollen, versicherungsfreundlich entscheiden und z.B. höhere Gewinnmargen und Verwaltungskostenanteile billigen.
Ich halte es daher für dringend geboten, die Eigentumsrechte der Versicherten an der Altersrückstellung zu sichern und ihnen die Mitnahme der Altersrückstellung bei Versicherungswechsel zu ermöglichen. Streben Sie dies an? Oder wollen Sie zumindest mehr Transparenz bei der Berechnung der Beiträge verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Berthold Fuld