Frage an Frank Schmidt von Ingrid L. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe lange überlegt, ob ich Ihnen nochmals schreiben soll, aber angesichts der rasant steigenden Preise und der tollen Rentenerhöhung in diesem und der ebenfalls vermutlich ernormen Rentenerhöhung im nächsten Jahr stellt sich doch die Frage, wie sollen eigentlich die Rentnerpaare, die mehrere Kinder erzogen haben, von der Standardrente von 1176 Euro brutto leben? Diese Standardrente dürfte ja wohl die Rente sein, die ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Gehalt nach 45 Beitragsjahren erhält und bis 65 Jahren gearbeitet hat. Aber wer kann das heute noch?
Die von mir genannte Durchschnittsrente von 690 Euro wurde in den Zeitungen veröffentlicht. Für den Hochtaunuskreis liegt die Durchschnittsrente übrigens leicht höher. Aber diese Zahlen kennen sie sicher.
Ich bleibe bei meiner Forderung, dass der dreijährige Erziehungsurlaub für alle Mütter auf die Rente angerechnet werden sollte. Außerdem sollte auch ein Kinderfaktor in die Rentenformel einfließen, der bei zwei Kindern den demographischen Faktor aufhebt. Dies wäre etwas Gerechtigkeit gegenüber der Elterngeneration, die von den Wohltaten für die heute jungen Familien nur träumen konnten.
Ich bin nicht gegen die Förderung und Unterstützung der jungen Familien, aber man sollte die Alten nicht vergessen, die als junge Familien oft ärmer waren, als die jungen von heute.
Sehr geehrte Frau Lößl,
vielen Dank für ihre Meinung. Ihre Forderungen nach der Anrechnung des Erziehungsurlaubs auf die Rente und nach der Einführung eines Kinderfaktors in der Rentenformel sind im heutigen Rentensystem der Solidargemeinschaft bereits berücksichtigt, wenn auch nicht in dem Umfang, den Sie fordern. Die Gründe dafür will ich Ihnen gerne nennen: auf Grund der Demographie ist es eine zunehmende Herausforderung für die jüngere Generation im Umlagesystem die Renten der Älteren zu finanzieren. Genau aus diesem Grund gilt für alle: Zeiten, für die Renten-Beiträge entrichtet werden oder wurden sind Beitragszeiten. Dazu zählen auch die Kindererziehungszeiten und zwar drei Jahre bei Geburten ab dem 1. Januar 1992 und einem Jahr bei Geburten vor diesem Stichtag. Außerdem werden die Zeiten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr eines Kindes dem erziehenden Elternteil als Kinderberücksichtigungszeit angerechnet. Die Kindererziehung wird also sehr wohl in der Rentenformel berücksichtigt, wenn auch aus demographischen Gründen nicht in dem von Ihnen geforderten Umgang. Eine junge Mutter bekommt heute zwei Erziehungsjahre mehr auf die Rente angerechnet, als ältere Mütter. Im Gegenzug dazu muss sie aber auch für die Renteleistungen der älteren Mütter, die heute Renterinnen sind, aufkommen. Würde nun auch noch ein Kinderfaktor hinzukommen, wie Sie es fordern, der bei zwei Kindern den demographischen Faktor aufhebt, wäre eine Zahlung der Renten nicht mehr gewährleistet.
Zusätzlich ist ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingebaut, der gewährleistet, dass das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern berücksichtig wird. Es geht also keineswegs darum, die heutigen Rentner zu benachteiligen. Aus Sicht der SPD muss in einer Solidargemeinschaft aber die Last aber so verteilt werden, dass auch zukünftige Generationen noch eine Rente beziehen können.