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Frage von Lutz F. •

Frage an Frank Schmidt von Lutz F. bezüglich Senioren

Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass die Durchschnittsrente 690 € beträgt. Da die Politik der Nullrenten, Mini-Erhöhungen und Nettorentenkürzungen auf der einen Seite, die Preiserhöhungen insb. bei Lebensmitteln, Mieten, Energie, Transport auf der anderen Seite lt. Pressemitteilungen fortgesetzt werden soll, geht meine Frage dahin, wann die in allen Medien verbreiteten Warnungen vor Altersarmut eintreffen.

Wann also sinkt die Durchschnittsrente bzw. die Standardrente nach 45 Jahren unter das Existenzminimum? Sind die von der Mehrheit der Bevölkerung gehagten Ängste vor Altersarmut real oder nur ein Wahlkampfthema der Linken, mit denen sich diese an die 20 Millionen Rentner wenden? Haben die Rentner nicht ein Recht auf Substanzerhalt ihrer Renten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Franz,

Ihre Frage, wann die Standardrente nach 45 Erwerbsjahren unter das Existenzminimum rutschen wird, beantworte ich gerne. Vorweg möchte ich aber noch schicken, dass nicht ich behauptet habe, die Durchschnittsrente liege bei 690 Euro, sondern Frau Lößl (siehe Beitrag weiter unten). Tatsächlich liegt die Standardrente bei 1176,00 Euro in den alten Bundesländern und bei 1034,00 Euro in den neuen Bundesländern. Dabei gilt es zu beachten, dass es natürlich immer Personen gibt, die Renten über oder unter diesem Durchschnittswert beziehen. Die Rente ist nicht an die Inflation sondern nach einem komplexen Berechnungsmodus an die Tarifverhandlungen gekoppelt. Im Gegensatz dazu gibt die Bundesregierung das steuerfrei zu stellende gesetzliche Existenzminimum, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht geringer sein darf als das vom Staat bedürftigen Bürgern in Form der Sozialleistungen gewährte soziokulturelle Existenzminimum, im Jahr 2005 für Alleinstehende mit insgesamt 7.356 Euro jährlich an. Für Ehepaare wird das Existenzminimum auf 12.240 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro beziffert. Das steuerliche Existenzminimum beläuft sich für Alleinstehende auf 7.664 Euro, für Ehepaare auf 15.328 Euro und für Kinder auf 5.808 Euro (Freibeträge für Kinder). Das bedeutet für Alleinstehende 638,67 Euro im Monat. Somit kann die Standardrente nicht unter das Existenzminimum rutschen.

In der Hoffnung, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Dr. Frank Schmidt, MdB