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Frage von Maximilian B. •

Frage an Frank Schmidt von Maximilian B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt!

In seiner unendlichen Weisheit hat das BVerfG gestern entschieden die Highlander-Regel "Es kann nur einen geben" (siehe Seite 7 Skripte Familienrecht Prof. Dr. Fröschle Uni Siegen -> http://www2.uni-siegen.de/dept/fb05/fb5fam/dokumente/skripte/FamRII.pdf ) hinsichtlich der Vaterschaft im Abstammungsrecht abzuschaffen. (vgl.: http://www.netzeitung.de/deutschland/532656.html )

Dies ist auch notwendig um nicht hinter der wesentlich fortschrittlicheren Rechtssprechung der Justiz in Kanada, wo ein Kind zwei Mütter und einen Vater, also insgesamt drei Elternteile haben darf (vgl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,457669,00.html ) zurückzufallen und damit international für Frauen attraktiv zu bleiben.

Daher meine Frage: Sollte man einem Kind nicht statt nur zwei Vätern (einem biologischen und einem sozialen) von Anfang an mehrere soziale Väter zugestehen?

Schließlich kann einer Mutter ja nicht zugemutet werden mit einem sozialen Vater zusammenzubleiben (zeitlich bis das Kind erwachsen ist), und schon gar nicht monogam, oder? Hier muß den Interessen der Frauen eindeutig Rechnung getragen werden. Auch könnte das Kind von allen sozialen Vätern Unterhalt verlangen! Für das Kind nur von Vorteil.

Wie soll die Neuregelung Ihrer Meinung nach aussehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bähring,

als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises 177 antworte ich selbstverständlich gerne auf Fragen von Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises. Auch Anregungen und Kritik sind jederzeit herzlich willkommen. Es gehört selbstverständlich zu meinen Aufgaben als Abgeordneter, auf Anliegen und Zuschriften, deren Absender eindeutig zu identifizieren sind, zu antworten. Leider ist genau dies auf www.abgeordnetenwatch.de nicht gewährleistet. Ich bitte Sie daher mich direkt zu kontaktieren, wenn Sie eine Frage an mich haben. Sie können sich auf meiner Homepage www.dr-frank-schmidt.de informieren oder sich auch direkt per E-Mail an mich wenden: frank.schmidt@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Frank Schmidt, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.