Frage an Frank Magnitz von Johann D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Magnitz,
Sie haben angekündigt, gleichzeitig in die Bremer Bürgerschaft einziehen zu wollen und im Bundestag ihr Mandat zu behalten, die Sie im Herbst mit Bundesneuwahlen rechnen.
Warum wollen Sie nicht Ihr Bundestagsmandat aufgeben, wenn Sie in die Bürgerschaft einziehen?
MfG
Sehr geehrter Herr D.,
in Deutschland ist die Wahrnehmung von Mandaten im Bundes- und Landtag (hier ggf. der Bremer Bürgerschaft) grundsätzlich zulässig.
Dies wird unter den Aspekten der Gewaltentrennung und der Trennungsfunktion des Bundesstaatsprinzips zwar als Minderheitenmeinung kritisch gesehen, jedoch in Vergangenheit und Gegenwart mehrfach erfolgreich praktiziert.
Das Argument, dass der Abgeordnete zeitlich nicht in der Lage sei, beide Mandate ordnungsgemäß wahrzunehmen, greift in Bremen mangels häufiger Überschneidungen der Plenarwochen 2019 praktisch nicht.
Zielkonflikte sehe ich durch die Rolle der AfD als Oppositionspartei ausgeschlossen und der Aspekt der Doppelzahlung von Diäten wird in meinem Falle ohne jeden Grund diskutiert, da dieser per Gesetz ausgeschlossen ist.
Ich koste den Steuerzahler also bei mehr Arbeit keinen Cent mehr.
Es gibt also keinen zwingenden Grund für unsere Bürger und unsere politischen Ziele nicht auch mit Bundestagsmandat in der Bürgerschaft in Bremen tätig zu sein.
Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg auf dem ich auf breite Unterstützung hoffe. Denn dass in Bremen vieles verbesserungsbedürftig ist, dürfte unstreitig sein.
Mit freundlichen Grüßen nach Hannover
Ihr Frank Magnitz, MdB