Frage von Hans M. • 11.03.2016
Antwort von Frank Kuschel DIE LINKE • 17.07.2018
(...) Da die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und keine Stellenbeschreibung haben, kann sich jeder Abgeordnete seine Arbeitszeit und seine Arbeitsinhalte selbst wählen und einteilen. Über das Abgeordnetengesetz sind nur einige Pflichtaufgaben geregelt, wie beispielsweise die Teilnahme an Plenarsitzungen. (...)