Frage an Frank Heidan von Ullrich F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Heidan,
ich bedanke mich für die schnelle Antwort zum Thema VFC Plauen, Bürgschaft, Insovenzabwendung .....
Allerdings kann ich es Ihnen mit dem § 83 SächsGemO(Gesetz) - Landesrecht Sachsen Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte nicht ganz so einfach machen.
Die Landesdirektion Sachsen als Kommunalaufsicht ist nach meiner Leseart anderer Aufffassung in der Kommentierung und Auslegung des § 83. Sie verwendet in der Formulierung sogar das ausschlaggebende Adjektiv "grundsätzlich".
"Der Dritte muss also in entlastender Weise für die Kommune tätig werden.
Bürgschaften etc. zugunsten privater Unternehmen, an denen die Gemeinde nicht beteiligt ist, oder Sportvereine gehören grundsätzlich nicht zum Aufgabenkreis der Gemeinde. Es ist vor allem nicht Aufgabe der Gemeinde, Bürgschaften etc. zu übernehmen, um den Unternehmen der Privatwirtschaft das unternehmerische Risiko abzunehmen oder ihnen bei Liquiditätsschwierigkeiten auszuhelfen."
Nachzulesen auf der offiziellen Webseite des Landes Sachsen:
http://www.lds.sachsen.de/kommunal21/index.asp?art_param=27
In der Presse (etwa 11 oder 12/2012) wurden Sie zu Manroland zitiert, daß "Geld" bereitstände, wenn ein klares Konzept durch die Eigentümer vorläge. Ähnlich antworten Sie ja auch meine erste Frage. Deshalb erweitere ich jetzt meine Fragestellung: Hat der VFC und sein Aufssichtrat, dessen Mitglied Sie sind, diese klare Konzept um die, m.E. immer noch rechtswidirgen Bürgschaften der Stadt zu rechtfertigen.
MfG
Ullrich Fritzsche