Frage an Frank Hahn von Dieter K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hahn,
Artikel 146 des Grundgesetzes lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Sind Sie bereit, eine Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung einzuberufen bzw. wählen zu lassen, die eine Verfassung erarbeitet und diese dem Stimmbürger zur Volksabstimmung vorlegt?
Wie können die zugewanderten Mitbürger nichtdeutscher Herkunft an einer solchen Verfassungsgebenen Versammlung beteiligt werden?
Oder hegen auch Sie den „Generalverdacht", das „blöde Volk" könne nichts entscheiden und nur Sie als Politiker sind so klug, alle Entscheidungen treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kersten
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